Erstellt am 22.01.2014 um 21:37 Uhr von Kölner
Kannst Du in beiden Fällen.
Erstellt am 24.01.2014 um 12:09 Uhr von gitta
hallo Kölner,danke
kann ich das irgendwo nachlesen ? Gibt es einen Gesetzestext dazu ?
Erstellt am 24.01.2014 um 12:51 Uhr von Kulum
Ein Gesetz, so nach dem Motto "§597a StVO Rote Autos mit grüner Kofferraumklappe dürfen am Staßenverkehr teilnehmen, selbst wenn das Autoradio kaputt ist"?
Wird schwierig, Paragrafen sind selten so präzise, dass sie jede Eventualität abdecken. Aber wenn du dich ein wenig mit dem Thema Verhinderung beschäftigst, wirst du feststellen dass du weiter als BRM tätig sein darfst