Mitbestimmung ja oder nein §99
Hallo zusammen, zu meinem Problem, Schichtarbeit baunebengewerbe, zwei Manschaften und zwei Schichtleiter, der eine Kollege ist nicht sonderbar beliebt beim Chef, soll ab jetzt zwei Arbeiten ausführen Presse und Schichtleiter im würde auch mehr Geld geboten 80,00Euro im Monat als Prämie, das hat er verneint da er der Ansicht ist das man nicht diese Arbeiten gleichzeizig ausführen kann ist auch meine meinung, so jetzt zum Fall der kollege trifft die aussage er mache die zwei Arbeiten nicht, er soll an die Presse gehen und nur noch Presse fahren, und den Schichtleiterposten wurde ihm entzogen, jetzt soll ein anderer Kollege dies machen bekommt auch ne andere Lohngruppe höher und auch eine Prämie, ich bin der Meinung hier ist der Betriebsrat zu Hören da es eine personelle einzelmaßnahme ist schon wegen der mehrarbeit und wegen der Umgruppierung, wir sind 106 Arbeitnehmer. Mir wurde gesagt vom Chef der Betriebsrat brauch er nicht zu infomieren und wir hätten uns da rauszuhalten.
Community-Antworten (3)
25.02.2013 um 11:45 Uhr
Hallo Logitech, wo Du Recht hast, hast Du Recht. ;)
Sowohl die Versetzung wie die Eingruppierung des neuen Kollegen berührt die Mitbestimmung des BR. Ein Chef, der meint, das gehe den BR nix an, irrt gewaltig.
Außerdem könnte sich der geschasste Kollege auch noch mit einer Beschwerde an den BR wenden wegen der nicht ausführbaren Doppelbelastung, dann ist der BR auch da mit im Boot.
25.02.2013 um 12:37 Uhr
Danke Alter Mann für die Antwort, nur zum Kollegen der das jetzt machen soll ist nicht neu in der Firma, ist auch schon eine weile da, deswegen bin ich der Ansicht wenn er auch seinen bisherigen Job machen soll, und den Schichtleiterposten sind wir mit im Boot da es ja mehrarbeit ist, §99 abs.12 mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsbedinungen verbunden ist.
Danke für deine Hilfe
25.02.2013 um 12:51 Uhr
Ja - so wird es sein. Eure Gründe wären aus dem § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BetrVG Nachteile des Betroffenen und anderer AN im Betrieb.
Die Frage ist nur, wie bekommt Ihr den Chef dazu Euch zu beachten. Da werdet Ihr wohl dem AG mitteilen müssen, dass er es unterlassen soll ohne Beteiligung des BR personelle Maßnahmen durchzuführen. Hierbei solltet Ihr auf § 101 BetrVG hinweisen und deutlich machen, dass Ihr Eure Rechte durchzusetzen gedenkt. Ggf. Hinzuziehung eines Fachanwalts beschließen.
Verwandte Themen
WIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl derFreistellungen?
ÄlterWIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl der Freistellungen wenn es 9 Betriebsratsmitglieder, und einen Anspruch auf 3 Vollzeitfreistellungen, und nur 1 Listenvorschlag g
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Wahl des BA so richtig?
ÄlterWahl des BA so richtig? Also folgendes ist bei der Wahl des Betriebsausschusses gelaufen. Es standen 5 Kollegen zur wahl für 3 BAPlätze. Für jeden einzelnen wurde einzeln abgestimmt. z.B. AC 3 St
Einverständniserklärung im Zuge der EU-DSGVO
ÄlterHallo Forum, bei uns im Haus werden gerade alle Mitarbeiter um Abgabe einer Einverständniserklärung gebeten. Folgender Wortlaut:
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen