W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung ja oder nein §99

L
Logitech
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, zu meinem Problem, Schichtarbeit baunebengewerbe, zwei Manschaften und zwei Schichtleiter, der eine Kollege ist nicht sonderbar beliebt beim Chef, soll ab jetzt zwei Arbeiten ausführen Presse und Schichtleiter im würde auch mehr Geld geboten 80,00Euro im Monat als Prämie, das hat er verneint da er der Ansicht ist das man nicht diese Arbeiten gleichzeizig ausführen kann ist auch meine meinung, so jetzt zum Fall der kollege trifft die aussage er mache die zwei Arbeiten nicht, er soll an die Presse gehen und nur noch Presse fahren, und den Schichtleiterposten wurde ihm entzogen, jetzt soll ein anderer Kollege dies machen bekommt auch ne andere Lohngruppe höher und auch eine Prämie, ich bin der Meinung hier ist der Betriebsrat zu Hören da es eine personelle einzelmaßnahme ist schon wegen der mehrarbeit und wegen der Umgruppierung, wir sind 106 Arbeitnehmer. Mir wurde gesagt vom Chef der Betriebsrat brauch er nicht zu infomieren und wir hätten uns da rauszuhalten.

1.30803

Community-Antworten (3)

A
AlterMann

25.02.2013 um 11:45 Uhr

Hallo Logitech, wo Du Recht hast, hast Du Recht. ;)

Sowohl die Versetzung wie die Eingruppierung des neuen Kollegen berührt die Mitbestimmung des BR. Ein Chef, der meint, das gehe den BR nix an, irrt gewaltig.

Außerdem könnte sich der geschasste Kollege auch noch mit einer Beschwerde an den BR wenden wegen der nicht ausführbaren Doppelbelastung, dann ist der BR auch da mit im Boot.

L
Logitech

25.02.2013 um 12:37 Uhr

Danke Alter Mann für die Antwort, nur zum Kollegen der das jetzt machen soll ist nicht neu in der Firma, ist auch schon eine weile da, deswegen bin ich der Ansicht wenn er auch seinen bisherigen Job machen soll, und den Schichtleiterposten sind wir mit im Boot da es ja mehrarbeit ist, §99 abs.12 mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsbedinungen verbunden ist.

Danke für deine Hilfe

G
gironimo

25.02.2013 um 12:51 Uhr

Ja - so wird es sein. Eure Gründe wären aus dem § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BetrVG Nachteile des Betroffenen und anderer AN im Betrieb.

Die Frage ist nur, wie bekommt Ihr den Chef dazu Euch zu beachten. Da werdet Ihr wohl dem AG mitteilen müssen, dass er es unterlassen soll ohne Beteiligung des BR personelle Maßnahmen durchzuführen. Hierbei solltet Ihr auf § 101 BetrVG hinweisen und deutlich machen, dass Ihr Eure Rechte durchzusetzen gedenkt. Ggf. Hinzuziehung eines Fachanwalts beschließen.

Ihre Antwort