Vorzeitig Stützunterschriften gesammelt
Wir haben eine Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl aufgestellt und begonnen Stützunterschriften zu sammeln. Das Wahlausschreiben mit den Wählerlisten wird aber erst am 27. Januar aushängen (Wahl am 12. März). Ist unsere Liste dadurch unheilbar ungültig, weil wir vorzeitig Unterschriften gesammelt haben?
Community-Antworten (10)
22.01.2014 um 14:15 Uhr
Hallo,
nein, der kündigungsschutz beginnt ab dem wahlausschreiben.
es dürfen keine kandidaten mehr auf die liste weil schon stützun. gesammelt wurden, dann muss die liste neu erstellt werden.
MFG
22.01.2014 um 14:23 Uhr
Gute Antworten, aber wo ist dazu die Frage?
Ich versuche auch mal eine Antwort: Nein, eure Liste ist NICHT ungültig. Es ist egal, wann sie erstellt wird, aktiviert wird sie erst mit Abgabe beim Wahlvorstand.
22.01.2014 um 20:09 Uhr
Hallo, Oblatixx
wenn es dich stört mußt du es ja nicht lesen und das zu komentieren ist sache des erstellers.
MFG
22.01.2014 um 22:58 Uhr
Ja, Herr Oberlehrer. Und wenn es dich stört, musst Du mir ja auch nicht antworten.
Ich finde es einfach (entschuldige!) bescheuert, dass immer wieder Antworten gegeben werden, nach denen gar nicht gefragt war. Bei einer so eindeutigen Frage kann man auch eine eindeutige Antwort geben und muss da nichts vom Kündigungsschutz etc. reden, was den TE nur noch mehr durcheinander bringen kann. Wobei ich bei Deiner Antwort auch die wirkliche Antwort auf die gestellte Frage vermisse. Tut mir leid, wenn Du das nicht verstehst, aber ich denke nun mal so und nicht, wie es sich manch einer hier wünscht.
Nichts für ungut, das ist nicht persönlich gemeint, das ist mir in diesem Forum nur schon des öfteren aufgefallen.
22.01.2014 um 23:05 Uhr
Nene, Oblatixx. Das ist vollkommen in Ordnung. Einige Antwortgeber schießen hier massiv übers Ziel hinaus oder/und geben Infos, die nichts, aber auch gar nichts mit den Fragestellungen zu tun haben. ...und dieses c&p und dieses verlinken ist dann manches Mal noch viel elender.
Und dann gibt es natürlich noch die anderen, die beruflich garantiert als Senfhersteller ihr Leben fristen; das ist jedenfalls anzunehmen, wenn man sieht, wie oft sie hier das Forum abschmieren mit selbigem.
23.01.2014 um 07:33 Uhr
@ Rattle
"der kündigungsschutz beginnt ab dem wahlausschreiben."
Zweimal falsch!
Unter den Kü´schutz des § 15 KschG fallen Wahlbewerber
- wenn der WV bestellt wurde UND
- ab dem Zeitpunkt, an dem für den Wahlvorschlag die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften geleistet wurde
@ brussac
Die Liste wird deshalb nicht ungültig!
BAG, 7.7.2011, 2 AZR 377/10
23.01.2014 um 20:33 Uhr
Danke für die Antworten. Tatsächlich gehts es uns nicht um Kündigungsschutz. Der amtierende Betriebsrat teilte uns bei einem Kontakt mit, dass unsere Liste ungültig ist, weil wir vor dem Termin des eigentlichen Wahlaufrufes und dem Aushang der Wählerlisten mit dem Sammeln der Stützunterschriften begonnen haben. Sollte die Wahlkommission (besteht aus gegenwärtigen BR-Mitgliedern) unsere Liste tatsächlich mit dieser Begründung für ungültig erklären, müssen wir wohl die ganze Wahl anfechten? Ist das eigentlich schon Wahlbehinderung, wenn uns der amtierende BR mit offensichtlich falschen Informationen vom Einreichen eines eigenen Wahlvorschlags abhalten will?
23.01.2014 um 20:45 Uhr
@ brussac
Es interessiert doch überhaupt nicht, was der derzeit amtierende BR meint! Von Wahlbehinderung kann hier keine Rede sein.
Wenn jedoch der WV die Dreistigkeit besitzen sollte, diese Liste als unheilbar ungültig beurteilen zu wollen, weil der Wahlvorschlag vor Veröffentlichung des Wahlausschreibens erstellt und Stützunterschriften gesammelt wurden ... solltet Ihr diese Wahl selbstverständlich fristgerecht anfechten!!!
Ihr müsst Euch entscheiden, ob Ihr auf Konfronationskurs gehen wollt oder nicht. Im letzten Fall sollte der Verweis auf vorgenannte BAG Entscheidung und die Androhung einer Wahlanfechtung ausreichend sein! Auch könnte man das Wissensdefizit dieser BRM in eigenem Sinne verbraten ...
23.01.2014 um 20:52 Uhr
Man kann ein Fass aufmachen...
Sehr geehrte Damen und Herren des WV, hiermit reichen wir Ihnen unsere Liste 'XXX' frist und formgerecht zur BR-Wahl 2014 im hiesigen Betrieb ein.
Um Missverständnissen vorzubeugen möchte wir folgendes anmerken: Sie sind, wie sie sicherlich wissen, qua Gesetz gezwungen, alle eingehenden Wahlvorschläge auf Gültigkeit zu prüfen. Sie haben hinsichtlich der Beurteilung dieser eingereichten Kandidatenliste zur Wahl des BR ergo nur einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Kriterien der 'erforderlichen Form der Liste' und der 'Einhaltung der Einreichungsfrist'. Wir bitten um Beachtung.
Bedenken Sie daher auch, dass Sie sich nicht beeinflussen lassen dürfen von z.B. falschen oder bewusst irreführenden Meinungen und Äusserungen Dritter (z.B., aufgrund unserer (rechtmäßig!) vorzeitigen Stützunterschriftsammlung), um sich nicht der Wahlmanipulation schuldig zu machen.
Beste kollegiale Grüsse
23.01.2014 um 21:03 Uhr
Danke Hoppel und Kölner. Das waren ja mal konkrete Antworten und Handlungshilfen zugleich. Jetzt fühlen wir uns wieder gestärkt. Leider gab es wegen Gerangel um Listenplätze keine Basis für eine gemeinsame Liste. Wäre einfacher gewesen. Aber jetzt ziehen wir es so durch.
Gruß brussac
Verwandte Themen
"Beauftragte der Gewerkschaften"/ Stützunterschriften sammeln - aber wie?
Älter§14 BetrVG (5) "Jeder Wahlvorschlag der GW muß von zwei Beauftragten der GW unterschrieben sein" Frage 1 : Wer sind "Beauftragte" der Gewerkschaften ? Frage 2 : zur Praxis der Stützunterschrif
Stützunterschriften
Hallo! Wir haben im Seminar gelernt, dass wir pro Kandidat oder pro Liste 49 Stützunterschriften benötigen. Wir haben jedoch folgendes Problem damit: Unser Hauptbetrieb ist in Ansbach, die größere
Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden?
ÄlterFolgende Frage habe ich: An „unserem“ Standort gibt es z.Z zwei getrennte rechtlich unabhängige Unternehmen (eine AG und eine GmbH ) Sie sind Teile eines gemeinsamen Konzernes (AG ) Nun wird die
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den