Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden?
Folgende Frage habe ich: An „unserem“ Standort gibt es z.Z zwei getrennte rechtlich unabhängige Unternehmen (eine AG und eine GmbH ) Sie sind Teile eines gemeinsamen Konzernes (AG ) Nun wird die GmbH zum 1.10.2008 aufgelöst und mit der AG verschmolzen. Der Betriebsrat der GmbH bekommt ein Restmandat und die Räte der AG das Übergangsmandat, (6Monate) Es wird in der Zeit vom 1.10.2008 bis 30.03.2009 ein neuer Betriebsrat gewählt. Nun meine Frage: Können nun schon, obwohl noch zwei unabhängige Unternehmen bestehn, für den neuen Betriebsrat , der aufgrund der Verschmelzung gesetzesmäßig zu wählen ist ,Stützunterschriften, gesammelt werden.
Die Vorschlagsliste ist schon fertig, aber wird haben rechtliche Bedenken zu sammeln , weil es noch zwei getrennte Unternehmen an einem Standort gibt.
Wir haben nichts gefunden was es uns verbieten würde. Einige Kandidaten “ haben Bedenken können aber die genaue rechtliche Situation per Gesetz nicht beweisen das nicht gesammelt werden darf.
Es gibt Listenwahl ,weil schon seit Jahren in den Betriebsratsgremien unterschiedliche Listen gibt. Die Mehrheitsfraktion bestimmt alleine wer in den zu bildenden Wahlvorstand kommt ,deshalb wollen wir als „ Frühstarter“ antreten und zu erst sammeln. Wir sind nicht im Wahlvorstand vertreten.
Können wir also schon vor dem Verschmelzungstermin Stützunterschriften für eine Gewerkschaftsunabhängige Liste sammeln,die zur zukünftigen Betriebsratswahl antreten will.
Die gesammelten Unterschriften werden sofort bei bekanntgabe des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingereicht.
Schönen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten Willi
Community-Antworten (1)
14.09.2008 um 15:10 Uhr
@alicesz, ....Wir haben nichts gefunden was es uns verbieten würde....na dann, allerdings solltet ihr nach Möglichkeit die Sammlung von Stützunterschriften in arbeitsfreie Zeiten legen. Ein Hinweis auf die Zuhilfenahme der GEW erübrigt sich wohl.....
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