Azubis- Prüfungsvorbereitungskurs
Unsere Azubis müssen an einem Sonntag außerhalb von Berlin in unsere andere Niederlassung nach Osnabrück zum Prüfungsvorbereitungskurs fahren. Die Azubis sollen sich um 13:30 Uhr am Bahnhof treffen am Mittwoch nach dem Kurs fährt um ca. !8:15 Uhr der Zug zurück nach Berlin. Der Zug wäre dann gegen 22:00 Uhr in Berlin. Unsere Azubis haben jetzt ein Schreiben bekommen wo und wie der Kurs abläuft. Unter anderem steht dort auch drin das die Azubis die am Donnerstag arbeiten müssen sich ein Urlaubstag nehmen müssen. Nun unsere Frage zählt der Sonntag für die Azubis als Arbeitstag? Uns wurde durch die Handwerkskammer mitgeteilt das der BR eine Mitbestimmungspflicht hat und der BR könnte dagegen Einwände einleiten. Frage auch dazu welche Einwände sind das?
Community-Antworten (1)
22.01.2014 um 16:44 Uhr
Da geht es erst einmal um die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (Mitbestimmung § 87 BetrVG). Schon da kann der AG nicht einfach anordnen, wann der Azubi zu kommen und zu gehen hat. Außerdem kommt natürlich auch noch das Thema Urlaubsgrundsätze (auch § 87 BetrVG) dazu.
Erinnert sei aber auch an die § 98 Abs.1 BetrVG: 1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
Auch schließlich "in unsere andere Niederlassung nach Osnabrück". Wer der dort angestellten Mitarbeiter muss dann ebenfalls zusätzlich arbeiten (Falls Ihr selbst dort nicht zuständig seit, dann aber der BR dort)? Und überhaupt. Wer macht das da? hat derjenige die notwendigen Qualifikationen? Da seit Ihr ja wieder gefragt. § 98 Abs. 2 BetrVG: Der Betriebsrat kann der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt.
Also Ansatzpunkte habt Ihr genug, um mit dem AG ins Gespräch zu kommen.
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