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Einstellung zugestimmt, Eingruppierung widersprochen

G
Gonzostar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben letztens einer Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung widersprochen.

Der Arbeitgeber weigert sich aber.

Müssen wir jetzt ein Beschlussverfahren einleiten oder müssen wir warten bis der Arbeitgeber was in die Richtung unternimmt. Hat da jemand Erfahrung mit?

Danke!

1.38507

Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

22.01.2014 um 11:59 Uhr

Was weigert sich jetzt der Arbeitgeber?

G
gonzostar

22.01.2014 um 12:23 Uhr

Wir haben noch das alte Lohnrahmenabkommen, also kein Era.

Er will die den Arbeiter in LG 4 einstellen. Wir sind der Meinung er muss in LG 5. Dafür haben wir laut Arbeitsplatzbeschreibung,den der AG selbst erstellt hat, auch gute Gründe.

Er weigert sich aber strikt. Er sagt es geht ihm ums Prinzip.

S
Schührmann

22.01.2014 um 13:03 Uhr

Soll der Gute für weniger arbeiten? Oder will der Arbeitgeber nicht mehr einstellen?

G
gonzostar

22.01.2014 um 13:14 Uhr

Genau das. Er macht eigentlich Arbeit die vorher 2 gemacht haben.

N
nicoline

22.01.2014 um 23:04 Uhr

gonzostar, Du drückst Dich nicht wirklich verständlich aus. Es werden 2 Fragen gestellt und Du antwortest "Genau das." Was ist denn nun der Sachverhalt? Der Kandidat soll für weniger arbeiten? Der Arbeiteber will nicht einstellen?

G
Gonzostar

24.01.2014 um 00:20 Uhr

Stimmt, ist unverständlich ausgedrückt.

Der Arbeitnehmer soll in Lohngruppe 4 eingstellt werden. Die Arbeit die er jetzt macht, haben vorher 2 Arbeitnehmer gemacht ( die jetzt in Rente sind ). Es sind mehrere Tätigkeiten:

1.Tätigkeit braucht laut Arbeitsplatzbeschreibung eine Anlernzeit von 4 Wochen. 2. und 3.Tätigkeit 3 Monate 4. Tätigkeit 6 Monate

Der Arbeitgeber weigert sich den Arbeitnehmer in Lohngruppe 5 einzustufen. Laut der Anlernzeit von mehreren Monaten sind wir aber der Meinung das er in LG5 muss und haben deshalb der Eingruppierung widersprochen, nicht der Einstellung.

Sollte sich der AG weiterhin weigern, müssen wir die ersten Schritte einleiten ( Beschlussverfahren, Einigungsstelle) oder der AG?

Gruss

K
Kamikatze

25.05.2014 um 22:40 Uhr

Der AG leitet weiteres ein. Steht alles auch im § 99 Abs. 4

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