W.A.F. LogoSeminare

Einstellung zugestimmt , aber der Eingruppierung widersprochen - wie sollen wir uns verhalten?

S
Seppl
Jan 2018 bearbeitet

Wie sollen wir uns verhalten,wenn wir der Einstellung zugestimmt , aber der Eingruppierung widersprochen haben? Bei einsicht in den Lohn- und Gehaltslisten,musten wir feststellen das AG an seiner Eingruppierung festgehalten hat und unsere Zustimmungsverweigerung übergangen hat.

8.96602

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.12.2006 um 12:42 Uhr

@Seppl Gibt es ein festes Lohnschema mit Tätigkeitsbeschreibung etc.? Dann ggf. § 101 BetrVG... Wenn nicht, kann nur der einzelne AN individualrechtlich dagegen vorgehen. (Noch schlimmer sieht es bei Tendenzbetrieben aus...aber das hast Du ja hier nicht gefragt)

H
Heini

23.12.2006 um 23:40 Uhr

Wenn der BR der Einstellung zugestimmt hat ist doch alles in Ordnung.

Hier hätte der Betriebsrat dem Arbeitgeber eindeutig mitteilen müssen, dass der BR die Zustimmung verweigert. Begründet wäre diese Entscheidung mit der falschen Eingruppierung. Jetzt hätte der AG die Möglichkeit gehabt die Eingruppierung nachzubessern und den BR noch einmal um die Zustimmung zu Einstellung zu bitten.

Seht euch den § 99 BetrVG an, dort sind die Gründe für die Verweigerung einer Zustimmung abschließend geregelt.

Ihre Antwort