Es geht um die Bestimmung der Betriebsgröße: Die Betriebsratswahl findet bei uns im Mai statt, das Wahlsusschreiben wird Mitte März ausgehängt. Einige Mitarbeiter (nicht Zeitarbeitsbeschäftigte) haben eine Befristung bis zum 31.03.2014.

Werden diese Mitarbeiter bei der Berechnung der Betriebsgröße nun mitgezählt oder nicht? Ich habe gegoogelt wie bl.., aber nur Hinweise wie "Der Wahlvorstand muss bei der Berechnung der Betriebsgröße vergangene und zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigen [Ver.di]". Demnach also nein, da die Mitarbeiter zukünftig voraussichtlich nicht mehr im Betrieb sein werden. Genauer gesagt handelt ich sich teils um Mitarbeiter zweier Projekte - eines wird wahrscheinlich verlängert, das andere wahrscheinlich nicht.