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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fortbildung und Teilzeit

Q
Quietschbeule
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es eine Fortbildungsrichtlinie. Ferner bietet unser AG eigene Fortbildungen an. Nun steht in dieser Fortbildungsrichtlinie, dass Fortbildungen mit 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet werden, auch wenn die Fortbildungen länger dauern. Ist dies nicht eine Benachteiligung nach dem AGG?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

09.01.2018 um 11:45 Uhr

Gilt diese Anrechnung nur für Frauen? Oder Muslime? Oder wo siehst Du den Verstoß?

C
celestro

09.01.2018 um 12:38 Uhr

In der Überschrift steht etwas von Teilzeit, im Text dagegen nicht. Geht es also um eine unterschiedliche Behandlung von Teil- und Vollzeitkräften ? (aber wie Pjöööng schon deutlich gemacht hat, hätte das nichts mit dem AGG zu tun).

G
Giftzwerg

09.01.2018 um 13:45 Uhr

§ 98 BetrVG - Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen -

(1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.

K
krambambuli

09.01.2018 um 15:10 Uhr

.... also auch bei der "Richtlinie"

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