In unserem Betrieb gibt es eine Fortbildungsrichtlinie. Ferner bietet unser AG eigene Fortbildungen an. Nun steht in dieser Fortbildungsrichtlinie, dass Fortbildungen mit 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet werden, auch wenn die Fortbildungen länger dauern. Ist dies nicht eine Benachteiligung nach dem AGG?