Erstellt am 09.01.2018 um 10:45 Uhr von Pjöööng
Gilt diese Anrechnung nur für Frauen? Oder Muslime? Oder wo siehst Du den Verstoß?
Erstellt am 09.01.2018 um 11:38 Uhr von celestro
In der Überschrift steht etwas von Teilzeit, im Text dagegen nicht. Geht es also um eine unterschiedliche Behandlung von Teil- und Vollzeitkräften ? (aber wie Pjöööng schon deutlich gemacht hat, hätte das nichts mit dem AGG zu tun).
Erstellt am 09.01.2018 um 12:45 Uhr von Giftzwerg
§ 98 BetrVG - Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen -
(1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
Erstellt am 09.01.2018 um 14:10 Uhr von Krambambuli
.... also auch bei der "Richtlinie"