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Leiharbeiter?

B
Borussia
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, bei uns in der Firma hat eine Firma 5 Fahrzeuge fest im Einsatz. Die fahrer gehören zu dieser Fremdfirma und werden nur von unserer Firma disponiert.

Nun die Frage: Können die Fahrer als Leiharbeiter angesehen werden und sind damit wahlberechtigt?

Grüße

Borussia

97607

Community-Antworten (7)

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Oblatixx

21.01.2014 um 20:15 Uhr

Besetzen sie denn Arbeitsplätze eures Unternehmens oder sind sie eher als Dienstleister (zB ständige Spedition) anzusehen?

B
Borussia

21.01.2014 um 20:27 Uhr

Es handelt sich um eine Spedition

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TimoSv

21.01.2014 um 21:31 Uhr

Willst du das diese kollegen demokratisch beteidigt sind? Dann setze sie auf der wahlerliste. Wenn es kein einspruch gibt, alles gut:-) Schliesslich unterliegen sie euren weisungen und benutzen eure sozialraume und sind bei euch eingebunden...

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Farce

21.01.2014 um 21:31 Uhr

Wahrscheinlich werden auch nicht die Fahrer, sondern nur die Fahrzeuge disponiert.

Zumindest ist dieses in den meisten Fällen so. Wäre auch dumm, sich div. Verantwortlichkeiten, die ansonsten eine Spedition zu vertreten hat, sich selbst aufzuhalsen.

F
Farce

21.01.2014 um 21:39 Uhr

@ TimoSv Da werden sich Lidl, Aldi, Netto, Rewe und wer hier sonst noch so infrage kommt, aber über die Millionen von Neuwählern freuen! Gibt dann ja fast genausoviele BRM wie Wähler!!!!!

O
Oblatixx

21.01.2014 um 22:57 Uhr

Wenn die Spedition bei euch als Dienstleister auftritt, dann können sie selbst auch einen Betriebsrat wählen. Bei euch werden sie keinesfalls mitgerechet. Und überhaupt nicht sind sie Leiharbeiter!

T
TimoSv

21.01.2014 um 23:47 Uhr

Borussia schreibt: "werden nur von unserer Firma disponiert" Was ist denn , wenn chef eine neue firma grundet mit genau funf fahrer, die er vorher in seine alten firma kundigt? Oder Es ist nur ein fahrer! Ein (schein)selbständiger der nur diesen einen auftrag hat ?

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