Erstellt am 21.01.2014 um 14:32 Uhr von Kölner
Wer nicht nachrückt (wie du es schreibst) ist in diesem Fall ganz aus dem BR ausgeschieden. Man kann nicht EBRM auf Dauer sein, vor allem dann nicht, wenn die Berufung erfolgte.
Erstellt am 21.01.2014 um 21:07 Uhr von pitwv
Inhaltlich reicht natürlich Kölners Antwort, doch etwas formaler und damit deutlicher nachvollziehbar: Mit der Amtsniederlegung eines BR-Mitglieds wird der erste Nachrücker automatisch BR-Mitglied - egal, was er dazu äußert. Tritt er dann von seinem Amt zurück (ich weiß nicht, ob das der Schriftform bedarf?) ist er anschließend weder BR noch Ersatzmitglied (letzteres war er ja schon mit dem Nachrücken nicht mehr) und der nächste Nachrücker ist dann automatisch BR-Mitglied.