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Kündigungsfristen für AN

N
neuzugang
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns ist das "Streitthema" Kündigungsfristen aufgetreten. Es gilt bei uns der TVöD. In diesem steht, dass der AN und der AG die gleichen Kündigungsfristen einzuhalten haben. Jedoch steht das BGB doch über dem TVöD. Wenn jetzt also ein AN kündigen möchte, muss er sich an die im TVöD angegebenen Fristen halten oder kann er sich auf das BGB berufen, in dem er auch nach 10 Jahren nur 4 Wochen einzuhalten hätte.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. LG

93009

Community-Antworten (9)

N
Nubbel

21.01.2014 um 10:52 Uhr

Bekommt ihr den tariflichen Urlaub oder den gesetzlichen?

K
Kölner

21.01.2014 um 10:54 Uhr

Tarifvertrag gilt doch und wenn man § 622 BGB aufmerksam bis zum Ende liest, dann bekommt man auch die Antwort, die man braucht...

N
neuzugang

21.01.2014 um 18:22 Uhr

@nubbel Da bei uns der TVöD Anwendung findet, bekommen wir auch den tariflichen Urlaub. Spielt das eine Rolle? Schon mal lieben Dank für die Antwort

N
neuzugang

21.01.2014 um 18:24 Uhr

@Kölner Lieben Dank für die Antwort. Ich hatte ja ein wenig gehofft, dass es da doch ein Schlupfloch gibt. Aber dem ist wohl nicht so. Wobei ich das schon als Schlechterstellung einordnen würde.

N
nicoline

21.01.2014 um 18:50 Uhr

Wenn man selber kündigen möchte, empfindet man die tarifvertragliche Kündigungsfrist des TVöD häufiger mal als Schlechterstellung. Andersherum tritt diese Empfindung eher selten auf.

S
Snooker

21.01.2014 um 19:01 Uhr

Ich habe seinerzeit über § 622 BGB hinaus gelesen....bis zum Ende des § 626 BGB, und meine fristlose Kündigung durch bekommen. Ob es hier beim vorliegendem Fall helfen würde kann man nicht sagen da man nicht weiß was die Gründe sind........oder aber wie einfallsreich man ist um Gründe aus zu schmücken ;-)

T
TimoSv

21.01.2014 um 21:24 Uhr

Hast du einen neuen job? Was wurde denn passieren, wenn du einfach nicht mehr zu arbeit gehst?

P
paula

21.01.2014 um 21:47 Uhr

"Was wurde denn passieren, wenn du einfach nicht mehr zu arbeit gehst?"

Vielleicht zahlt er dem AG Schadensersatz....

Schon mal mit dem AG gesprochen? Ein Aufhebungsvertrag ist der sauberste Weg und viele AG sind einsichtig. Wer will schon Reisende aufhalten

N
neuzugang

21.01.2014 um 22:53 Uhr

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. LG

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