Hallo,

bei uns ist das "Streitthema" Kündigungsfristen aufgetreten.
Es gilt bei uns der TVöD. In diesem steht, dass der AN und der AG die gleichen Kündigungsfristen einzuhalten haben.
Jedoch steht das BGB doch über dem TVöD.
Wenn jetzt also ein AN kündigen möchte, muss er sich an die im TVöD angegebenen Fristen halten oder kann er sich auf das BGB berufen, in dem er auch nach 10 Jahren nur 4 Wochen einzuhalten hätte.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG