Erstellt am 21.01.2014 um 09:52 Uhr von Nubbel
Bekommt ihr den tariflichen Urlaub oder den gesetzlichen?
Erstellt am 21.01.2014 um 09:54 Uhr von Kölner
Tarifvertrag gilt doch und wenn man § 622 BGB aufmerksam bis zum Ende liest, dann bekommt man auch die Antwort, die man braucht...
Erstellt am 21.01.2014 um 17:22 Uhr von neuzugang
@nubbel
Da bei uns der TVöD Anwendung findet, bekommen wir auch den tariflichen Urlaub.
Spielt das eine Rolle?
Schon mal lieben Dank für die Antwort
Erstellt am 21.01.2014 um 17:24 Uhr von neuzugang
@Kölner
Lieben Dank für die Antwort.
Ich hatte ja ein wenig gehofft, dass es da doch ein Schlupfloch gibt.
Aber dem ist wohl nicht so.
Wobei ich das schon als Schlechterstellung einordnen würde.
Erstellt am 21.01.2014 um 17:50 Uhr von nicoline
Wenn man selber kündigen möchte, empfindet man die tarifvertragliche Kündigungsfrist des TVöD häufiger mal als Schlechterstellung. Andersherum tritt diese Empfindung eher selten auf.
Erstellt am 21.01.2014 um 18:01 Uhr von Snooker
Ich habe seinerzeit über § 622 BGB hinaus gelesen....bis zum Ende des § 626 BGB, und meine fristlose Kündigung durch bekommen.
Ob es hier beim vorliegendem Fall helfen würde kann man nicht sagen da man nicht weiß was die Gründe sind........oder aber wie einfallsreich man ist um Gründe aus zu schmücken ;-)
Erstellt am 21.01.2014 um 20:24 Uhr von TimoSv
Hast du einen neuen job?
Was wurde denn passieren, wenn du einfach nicht mehr zu arbeit gehst?
Erstellt am 21.01.2014 um 20:47 Uhr von paula
"Was wurde denn passieren, wenn du einfach nicht mehr zu arbeit gehst?"
Vielleicht zahlt er dem AG Schadensersatz....
Schon mal mit dem AG gesprochen? Ein Aufhebungsvertrag ist der sauberste Weg und viele AG sind einsichtig. Wer will schon Reisende aufhalten
Erstellt am 21.01.2014 um 21:53 Uhr von neuzugang
Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.
Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
LG