Guten Tag,
unser AG hatte mir (langjähriges u aktives BR-Mitglied) angekündigt, in Zukunft meine persönlichen Arbeitszeiten festzulegen. Ich arbeite in einer Abteilung, in der bei NIEMANDEM die Arbeitszeiten festgelegt sind, da wir flexibel arbeiten müssen. Allem Anschein nach steht diese Maßnahme im Zusammenhang mit meiner BR-Arbeit.
Ich habe auf Rat nach den Sachgründen für die angekündigte Maßnahme gefragt u als die Antwort verweigert wurde, beim BR offiziell Beschwerde eingelegt.
Der AG hat angekündigt mit dem BR beim Monatsgespräch darüber zu sprechen, aber ich solle nicht dabei sein. Daran haben wir uns gehalten, weil wir dachten, das könne er fordern. Dann hat er mit den anderen BR-Mitgliedern "geredet", sie aber unter Geheimhaltungsspflicht genommen. Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Geheimhaltungspflicht in diesem Fall?
Ich bin ja kein Betriebsgeheimnis ;)
Vielen Dank!