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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheimhaltungspflicht zwischen BR-Mitgliedern rechtmäßig?

U
Unperson
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, unser AG hatte mir (langjähriges u aktives BR-Mitglied) angekündigt, in Zukunft meine persönlichen Arbeitszeiten festzulegen. Ich arbeite in einer Abteilung, in der bei NIEMANDEM die Arbeitszeiten festgelegt sind, da wir flexibel arbeiten müssen. Allem Anschein nach steht diese Maßnahme im Zusammenhang mit meiner BR-Arbeit. Ich habe auf Rat nach den Sachgründen für die angekündigte Maßnahme gefragt u als die Antwort verweigert wurde, beim BR offiziell Beschwerde eingelegt. Der AG hat angekündigt mit dem BR beim Monatsgespräch darüber zu sprechen, aber ich solle nicht dabei sein. Daran haben wir uns gehalten, weil wir dachten, das könne er fordern. Dann hat er mit den anderen BR-Mitgliedern "geredet", sie aber unter Geheimhaltungsspflicht genommen. Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Geheimhaltungspflicht in diesem Fall? Ich bin ja kein Betriebsgeheimnis ;) Vielen Dank!

1.24108

Community-Antworten (8)

P
paula

21.01.2014 um 10:32 Uhr

die Geheimhaltung gibt es nur wenn sich Deine Kollegen so vom AG einschüchtern lassen

F
Fußballspieler

21.01.2014 um 11:21 Uhr

Hallo Unperson, du mußt dir nur §79 (1) 3+4 durchlesen.

O
Oblatixx

21.01.2014 um 14:50 Uhr

(langjähriges u aktives BR-Mitglied) Dann solltest Du aber wissen, was unter Geheimhaltung fällt. Dein Problem, dir gegenüber, sicher nicht. Und deine BR-Kollegen sollten sich schnellstens bei einer Schulung anmelden und sich nicht so zum Handlanger machen lassen.

S
snooker

21.01.2014 um 15:49 Uhr

Das monatsgespraech ist dich eh erstmal ein austausch zwischen ag und br. Da kann also nix beschlossen werden. Demnach haettest du auch bran teilnehmen koennen. Als br euerde ich dad auf der naechdten sitzung nu so handhaben. To1. Vorschlag des ag zur aenderung der arbeitszeiten einzelner ma in abteilung xy. Und schin bist du eieder mitten drin im boot, ohne dad fein name faellt.

P
polybär

21.01.2014 um 16:15 Uhr

@Unperson , ich denkemal das DU hier als persönlichbetroffner eine andre sicht hast. Wie ist es ansonsten in euern BR wenn es BRMs betroffen ist ? Ich kenne das so das der BRM dann die Sitzung verlässt, wenn es um ihn geht.er wird wie jeder andre MA gefragt zum Antrag bzw zum Verhalten vom BR. Andres sieht es aus wenn es um die BR tätigkeit geht. ABER das denke ich mal nicht. Die Gründe warum ein AG so was macht sind oft simpel. Gesundheitsförderung oder abbremsen von Schlechtleistungen. Ich hoffe das nimmst du nicht Persönlich sondern überlegst warum der Ag gedenkt dir Feste AZ zu Verpassen. Dein BR wird sich ja mit dem Antrag Beschäftigen und du wirst zum Antrag /Verhalten BR befragt. (hoffe ich). Aber ich meine du solltest am besten wissen warum der AG das machen möchte grade bei dir, im BR bist du ja schon lange also kommt das mit der BR tätigkeit nicht hin. Ausser du bist grade in dieser Zeit wo es bald um Wahlen geht besonders Aktiv. Da ist dann ja nur die frage was Verstehst du unter Aktiv und warum grade vor der Wahl ? .... Fragen über fragen.... aber ohne Antwort kann ich dir nicht raten. Deinen BR mit den § zu erschlagen wird dir kaum helfen, bei Persönlicherbetroffenheit ist "Geheimniss nicht immer Schlecht zu sehen sondern oft als Schutz" Aber sehe es mal SO. Genau das zeigt DIR wie dein Ständig im BR und bei jeden dort ist !!!! Incl dir zu Vertrauen das du auch mit dich betreffenden Anträgen umzugehen weist.

mh, ich glaube du musst im BR noch zeigen was du kannst und das du auf dem Richtigen wege bist.

T
tommyh

21.01.2014 um 19:03 Uhr

Ja aber der Betriebsrat wird doch wohl ein Protokoll vom Monatsgespräch anfertigen und in diese hab ich doch als Br Mitglied jederzeit Einsichtsrecht! Normal wäre doch gewesen der Arbeitgeber erklärt dem Arbeitnehmer warum dieser feste Arbeitzeiten bekommen soll. Der kann sich dann beim Betriebsrat beschweren oder es hinnehmen. Sollte es dann zu Verhandlungen zu diesem Thema im Monatsgespräch kommen kann ich als betroffener Arbeitnehmer ja raus gehen.

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