Arbeitszeit erhöhen ohne Lohnausgleich
In unserem Betrieb (Einzelhandel) sollen Mitarbeiter mit einer 37,5 Std.-Woche (Altverträge) auf 40 Std./Woche angehoben werden ohne Lohnausgleich. Dafür erhalten alle Mitarbeiter 3% Lohnerhöhung. Anmerkung: Wir sind seit einigen Jahren nicht mehr tariflich gebunden! Der Betriebsrat soll nun darüber abstimmen bzw. eine Einigung herbeiführen. Fragen: Wie ist die Rechtslage bei diesen Altverträgen? Wie sollte der BR hier vorgehen?
Community-Antworten (3)
20.01.2014 um 18:29 Uhr
Der AG kann nicht einfach auch nicht mit BR die Arbeitzeit erhöhen. Es gilt der ArbV. Nur wenn in einem ArbV hier betreffend suf einen TV verwiesrn wird, können die beiden Tarifvertragspartner solches.
20.01.2014 um 19:20 Uhr
Eine Möglichkeit wäre Änderungskündigung die andere der AG ordnet für die Altverträge 2,5 Überstunden in der Woche an und der BR segnet dies ab. Diese müssten dann aber als solche vergütet werden. Wie schon geschrieben einfach den Arbeitsvertrag mit Zustimmung des Br ändern geht natürlich nicht.
20.01.2014 um 20:49 Uhr
Im Zuge der Mitbestimmung geht das jedenfalls nicht, da hier der Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG gilt. Auch in Betrieben, wo kein Tarif gilt.
Als BR würde ich gegenüber dem AG abwinken und sagen, dass er sicvh diesbezüglich mit jedem einzelnen AN einigen möge.
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