Erstellt am 20.01.2014 um 17:29 Uhr von schmitti
Der AG kann nicht einfach auch nicht mit BR die Arbeitzeit erhöhen. Es gilt der ArbV. Nur wenn in einem ArbV hier betreffend suf einen TV verwiesrn wird, können die beiden Tarifvertragspartner solches.
Erstellt am 20.01.2014 um 18:20 Uhr von Tommyh
Eine Möglichkeit wäre Änderungskündigung die andere der AG ordnet für die Altverträge 2,5 Überstunden in der Woche an und der BR segnet dies ab. Diese müssten dann aber als solche vergütet werden. Wie schon geschrieben einfach den Arbeitsvertrag mit Zustimmung des Br ändern geht natürlich nicht.
Erstellt am 20.01.2014 um 19:49 Uhr von gironimo
Im Zuge der Mitbestimmung geht das jedenfalls nicht, da hier der Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG gilt. Auch in Betrieben, wo kein Tarif gilt.
Als BR würde ich gegenüber dem AG abwinken und sagen, dass er sicvh diesbezüglich mit jedem einzelnen AN einigen möge.