Muss BR SBV-Wahl anstreben, auch wenn die schwerbeh. KollegInnen keine wählen wollen?
Hallo zusammen, eine Frage zu § 93 SGB IX. Lt. diesem § "wirkt der Betriebsrat auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hin".
Was bedeutet "darauf hinwirken"? Wir wollen unsere 9 Schwbeh. fragen (140 MA gesamt), ob sie eine SBV wählen wollen. Wenn alle sagen "Nein, wir wollen keine SBV", dann macht doch eine Wahl gar keinen Sinn... Und wenn nur einer der 9 sagt, "Ja, es soll eine SBV gewählt werden.", dann heißt das, dass wir eine Wahl durchführen MÜSSEN? Und wie sollen wir eine Wahl durchführen, wenn es keine(n) Kandidaten gibt, der sich wählen lassen will?
Könnte unsere Befragung als Behinderung verstanden werden?
Oder will § 93 ausdrücken, dass wir die schwerbeh. KollegInnen davon überzeugen sollen, doch besser eine Vertretung zu wählen?
Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (1)
20.01.2014 um 18:05 Uhr
Hinwirken bedeute Wahl einleiten, also zur Wahlversammlung einladen. Ihr solltet die Wähler überzeugen, dass nur die SBV ihre besondere Rechte wahrnemen und umsetzen kann. Der BR nicht. Warum sperrt sich hier der BR gegen die Wahl?
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