Personenwahl - mehr als 100 Beschäftigte
Wir arbeiten in einem Betrieb mit mehr als 100 Mitarbeitern. Wahrscheinlich sind dieses Jahr ca. 200 Mitarbeiter/innen wahlberechtigt. Können wir ohne weiteres ein normales Wahlverfahren nach Grundsätzen der Personenwahl durchführen?
Community-Antworten (2)
20.01.2014 um 19:02 Uhr
Christina bei über 100 MA ist immer das normale Wahlverfahren durchzuführen. Ob es eine Personenwahl wird kann niemand festlegen, das ergibt sich. Geht nur eine Wahlvorschlagsliste beim WV ein, wird es eine Personenwahl, gehen mehrere Wahlvorschläge ein, wird es gesetzesautomatisch eine Listenwahl. Aus diesem Grunde soll man sich immer gut überlegen, an welche Stelle der Liste man sich setzt oder setzen läßt.
20.01.2014 um 16:42 Uhr
Warum nicht? Wenn aber eine zweite Liste auftaucht, dann habt ihr eine Listenwahl, ganz normal ...
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