W.A.F. LogoSeminare

Personenwahl - mehr als 100 Beschäftigte

C
Christina
Nov 2016 bearbeitet

Wir arbeiten in einem Betrieb mit mehr als 100 Mitarbeitern. Wahrscheinlich sind dieses Jahr ca. 200 Mitarbeiter/innen wahlberechtigt. Können wir ohne weiteres ein normales Wahlverfahren nach Grundsätzen der Personenwahl durchführen?

1.63002

Community-Antworten (2)

N
nicoline Akzeptiert

20.01.2014 um 19:02 Uhr

Christina bei über 100 MA ist immer das normale Wahlverfahren durchzuführen. Ob es eine Personenwahl wird kann niemand festlegen, das ergibt sich. Geht nur eine Wahlvorschlagsliste beim WV ein, wird es eine Personenwahl, gehen mehrere Wahlvorschläge ein, wird es gesetzesautomatisch eine Listenwahl. Aus diesem Grunde soll man sich immer gut überlegen, an welche Stelle der Liste man sich setzt oder setzen läßt.

O
Oblatixx

20.01.2014 um 16:42 Uhr

Warum nicht? Wenn aber eine zweite Liste auftaucht, dann habt ihr eine Listenwahl, ganz normal ...

Ihre Antwort