In unserer Wählerliste sind "alle" Mitarbeiter unseeres Betriebs (Gmbh & Co. KG) aufgeführt.
Darunter auch 4 Gesellschafter, einer (Geschäfstführer) ist leitenender Angestellter im Sinn der WO. Die anderen stehen nur auf dem "Papier".
Sind sie zu berüücksichten und dürfen wählen??