künftig Gesellschafter im BR?????
Aufgrund einer Insolvenz mit anschließendem Betriebsübergang geht aktuell unsere Firma (GmbH Maschinenbau) in eine MBO Gesellschaft (GmbH Maschinenbau) über. Das bedeutet dass ein Teil der Belegschaft in das Unternehmen einsteigt und somit auf jeden Gesellschafter zischen 25 und 33% entfallen. Jetzt kommt das Problem. Einer dieser Gesellschafter ist im BR - ich kann nach §5 BetrVG aber keinen Grund finden (da Kapitalgesellschaft), nach dem er künftig nicht mehr BR-Tätigkeit wahrnehmen kann. Das ist in unseren Augen (BRM) nicht haltbar. Gibt es einen Grund den betroffenen MA aus dem BR zu entfernen? Abgesehen von Amtsniederlegung.....
Community-Antworten (4)
27.11.2015 um 14:32 Uhr
Hallo lurchi, "... auf jeden Gesellschafter zwischen 25 und 33 % entfallen" geht schon rechnerisch nicht. Wieviel %e entfallen denn auf den Gesellschafter, der im BR sitzt?
27.11.2015 um 15:36 Uhr
Zitat (AlterMann): "... geht schon rechnerisch nicht."
Wenn sich drei Gesellschafter finden die sich zu gleichen Teilen angagieren, so hat jeder Gesellschafter 33 1/3 %, findet sich noch ein Vierter, dann hätte jeser 25 %. Das sind für mich in der Ta "zwischen 25 und 33 %.
27.11.2015 um 15:48 Uhr
@ Pjööng, Du hast recht. Ich war davon ausgegangen, dass die Zahl der Gesellschafte schon feststeht. @ lurchi, ich sehe hier verschiedene mögliche Wege:
- Das BRM tritt zurück. (Das hast Du ja schon ins Auge gefasst.)
- Das BRM gehört zum Personenkreis des § 5 Abs 2, Nr. 1 oder 2, oder er ist/wird leitender Angestellter (Abs. 3), dann ist er raus.
- Ihr sagt dem BRM, dass Ihr zurück tretet, wenn er das nicht tut. Dann weiter mit 1. oder
- Ihr tretet zurück.
28.11.2015 um 13:02 Uhr
Vielen Dank, soweit sind wir derzeit auch. Hätte ja sein können, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe und es eine ganz einfache Lösung gibt. Aber auch diese hier werden wir wohl hinbekommen. Nochmals Danke für alle Antworten.
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