Betriebsrat bei Betriebs-Rückkauf?
Hallo Kollegen, ich habe ein etwas kompliziert zu erklärendes Problem: Unser Unternehmen - eine Ein-Gesellschafter-GmbH - wurde verkauft. Kurz nach dem Verkauf wurde unsere neue "Mutter" durch einen Großkonzern geschluckt. In diesen allgemeinen Wirren haben wir Anfang des Jahres einen Betriebsrat gewählt. Das haben wir uns einfach so getraut . Jetzt wird die ehemalige kleine GmbH vom Großkonzern, der wahrscheinlich gar nicht weiß, wo der Ort ist, in dem sich unser Betrieb befindet, nahezu zu Tode verwaltet, so daß sich der ursprüngliche Gesellschafter entschlossen hat, den Laden zurückzukaufen. Das alles zur Vorgeschichte.
Der alte Gesellschafter hat sich immer gegen den Betriebsrat gewehrt. Entstanden ist er - wie oben geschrieben - genau in dem Moment, als er nichts mehr zu sagen hatte. Jetzt wird er wieder "Herr" und der BR ist ihm ein Dorn im Auge.
Meiner Meinung nach kann er sich nicht dagegen wehren - immerhin übernimmt er das Gremium nach § 613a BGB mit. Allerdings ist der Theaterdonner im Moment so laut, daß ich mich gern nochmal bei Euch vergewissern möchte. Er hat angedroht, daß ihm sämtliche Rechte des BRs egal seien; er will einstellen, ohne zu fragen, rausschmeißen, ohne zu fragen usw. Es sieht also so aus, als müßten wir - sofern er das alles ernst meint - wirklich mal das Arbeitsgericht um Hilfe bitten.
Meine Fragen:
- Können wir uns wirklich nahezu sicher sein, daß der ordnungsgemäß gewählte Betriebsrat auch nach dem Rückkauf noch "gilt"? Hat der Gesetzgeber wirklich alle "Schlupflöcher" gestopft, durch die ein Arbeitgeber einen ungeliebten BR los wird (Stilllegung, Neugründung zwei Tage später unter anderem Namen, usw.)
- Wie macht man das mit dem Arbeitsgericht? "Hallo Arbeitsgericht, ich hab da ein Problem???" Wie schnell reagiert man dort?
Vielen Dank Hupfendudel
Community-Antworten (1)
03.05.2007 um 00:31 Uhr
Hupfendudel, Stillegung, Neugründung käme m. E. nach § 613 a erst nach einem Jahr in Betracht, wenn überhaupt. Hoffen wir, dass es dazu nicht kommt...
Alles andere wird erst bei Spaltung/Zusammenlegung Neuwahlrelevant. Solange Ihr in Eurer Größe erhalten bleibt ist alles okay.
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