Wer beantragt die Schulung des Wahlvorstandes beim Arbeitgeber. Wahlvorstand oder Betriebsrat?
Hallo,
wer muss die notwendige Schulung des Wahlvorstandes beschließen und beim Arbeitgeber beantragen, Wahlvorstand oder Betriebsrat?
Grüße
Community-Antworten (2)
20.01.2014 um 12:05 Uhr
Der Wahlvorstand.
20.01.2014 um 12:05 Uhr
Der WV. Die Kostenübernahme ist in § 20 BetrVG geregelt. Den Bedarf beschließt der WV - fertig!
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