W.A.F. LogoSeminare

Wer beantragt die Schulung des Wahlvorstandes beim Arbeitgeber. Wahlvorstand oder Betriebsrat?

B
buebue
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wer muss die notwendige Schulung des Wahlvorstandes beschließen und beim Arbeitgeber beantragen, Wahlvorstand oder Betriebsrat?

Grüße

1.01602

Community-Antworten (2)

B
blackjack

20.01.2014 um 12:05 Uhr

Der Wahlvorstand.

K
Kölner

20.01.2014 um 12:05 Uhr

Der WV. Die Kostenübernahme ist in § 20 BetrVG geregelt. Den Bedarf beschließt der WV - fertig!

Ihre Antwort