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Abstimmungen im GBR

A
Akira1989
Jul 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage an euch Kollegen:

Der Gesamtbetriebsrat wird mit einem Thema beauftragt, sagen wir mal der Verhandlung über eine Gesamtbetriebsvereinbarung. Von 5 im Gesamtbetriebsrat organisierten Betrieben, beauftragen aber nur 3 den GBR mit dieser Aufgabe. Der GBR bringt die erfolgreich verhandelte GBV zur Abstimmung. Wer stimmt über den Abschluss der GBV ab? Die Vertreter der Betriebe die den GBR mit dieser Aufgabe betraut haben, oder das gesamte GBR Gremium?

Ich hoffe meine Frage war verständlich.

Liebe Grüße

31004

Community-Antworten (4)

E
EDDFBR

26.07.2022 um 20:16 Uhr

Moin,

abstimmen kann nur der gesamte GBR. Sowas wie ein "Teil-Gremium" gibt es nicht.

Interessanter finde ich die Frage nach der Gültigkeit. Die Stimmverhältnisse im GBR bestimmen sich ja nach der Quote der vertretenen Arbeitnehmer. Haben denn die 3 Betriebe da die Mehrheit der Arbeitnehmer hinter sich? Und die Frage ist, ob eine solche GBV dann auch in den Betrieben Wirkung entfaltet, deren BR sie nicht haben wollen.

A
Akira1989

26.07.2022 um 20:21 Uhr

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das Stimmenverhältnis ist in diesem Fall gewährleistet. Die Betriebe die nicht beauftragt haben verhandeln das Thema für sich.

Liebe Grüße

R
rtjum

27.07.2022 um 12:29 Uhr

Hallo, wenn es um ein Thema geht für das der GBR die originäre Zuständigkeit hat, dann ist die Zustimmung der einzelnen BR nicht notwendig, eine solche GBV gilt dann für alle. Bei allen anderen kommt es wiederum auf die Beauftragung an. Wenn due BR Verhandlung und Abschluß beauftragt haben stimmt de komplette GBR darüber ab, wenn nur Verhandlung müssen die beauftragenden BR darüber abstimmen.

GBVen die nicht in der originären Zuständigkeit des GBR liegen entfalten nur Wirkung für die Betriebe deren BRs das beauftragt haben.

X
XYZ68

27.07.2022 um 12:38 Uhr

Ist der GBR denn eigentlich originär für das Thema zuständig? Wenn ja, hätte es keine Beauftragung geben müssen und die GBV ist auch für alle gültig und wird von allen abgestimmt.

Ist es kein originäres GBR-Thema kommt es drauf an, wie genau die Beauftragung aussieht. Wir lassen verhandeln bis zur Unterschriftsreife und dann geht es zurück zur Unterschrift in den örtlichen BR oder aber der GBR bekommt die Beauftragung die BV abzuschließen, dann würde es der gesamte GBR beschließen. Die BV würde aber nur in den Betrieben gelten, aus denen es eine Beauftragung gab.

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