Hallo. Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und ein neu gewähltes Mitglied überlegt, ob es das Mandat annimmt. Grund: Sie weiss nicht, ob die Abwesenheit wegen einem Zweitjobs eine Verhinderung wäre nach BetrVG, um ein Ersatzmitglied einzuladen. Sie möchte nicht das Gremium behindern, wenn Sie doch mal im Zweitjob eingeteilt ist, wenn Sitzung ist. Oder kann der BRV ein Ersatzmitglied einladen? Ist das ein Verhinderung nach BetrVG. Danke für Eure Antworten. LG Mighty.