Wahlanfechtung nach einem halben jahr
Hallo zusammen, folgender Fall: wir sind der erste Betriebsrat in unserem Betrieb und seit ca 6 Monaten im Amt. Nun haben wir vom Arbeitsgericht Post bekommen, dass die Wahl von 3 Kollegen angefochten wird und für nichtig erklärt werden soll. Abgesehen davon, dass die Gründe absolut abwegig sind und teilweise auch erstunken und erlogen sind, können Wahlen doch nur 14 Tage nach der Wahl angefochten werden. Oder gibts da auch Ausnahmen?
Community-Antworten (4)
19.01.2014 um 23:27 Uhr
Anfechtung nur 2 Wochen, Nichtigkeit immer. Also auch viel später noch.
20.01.2014 um 00:53 Uhr
Seht also zu das der WV die Wahlunterlagen mit allem drum und dran ordendlich geführt und abgelegt hat. Dann habt ihr eigentlich schon die halbe Miete wenn man wegen Nichtigkeit der Wahl da dran will
20.01.2014 um 07:23 Uhr
@ Snooker
Der WV ist doch komplett aus dem Rennen! Die Wahlunterlagen müssen dem BR in der konstituierenden Sitzung zur Aufbewahrung übergeben werden.
20.01.2014 um 08:52 Uhr
Die Wahlunterlagen liegen uns komplett vor. Da ich im Wahlvorstand auch war und nun BR Mitglied bin, weiss ich auch, dass diese auch komplett sind.
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