Nachrücker und Vertreter
Hallo, Inwieweit müssen Nachrücker, Vertreter und nicht Gewählte informiert werden?
Müssen die Nachrücker und Vertreter auch die Annahme oder die Ablehnen des Mandats bekunden oder kommt es erst zur Überraschung wen sie gebraucht werden?
Community-Antworten (5)
19.01.2014 um 23:08 Uhr
Hallo Schreiner, der WV hat unverzüglich nach Abschluss der Wahl das Ergebnis den Arbeitnehmern des Betriebs bekanntzugeben (§18 BetrVG). Die Namen der im Einzelnen gewählen BR-Mitglieder hat der WV mittels zweiwöchigem Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§18 WO). Wer nicht gewählt ist, erkennt das ganz einfach daran, dass sein Name auf diesem Aushang nicht auftaucht.
19.01.2014 um 23:01 Uhr
Nein. Nur die direkt gewählten müssen erklären. Die Nachrücker erst wenn sie nachrücken.
19.01.2014 um 23:03 Uhr
Inwieweit müssen Nachrücker, Vertreter und nicht Gewählte informiert werden?
19.01.2014 um 23:07 Uhr
Worüber? Sie werden erst im Fall des nachrückens informiert und gut. Zumal: Im Zeitalter der möglichen Listenwahl und der Berücksichtigung des minderheitsgeschlechts ist ja nie im Voraus klar, wer tatsächlich nachrückt.
19.01.2014 um 23:21 Uhr
Vor allem muss der WV prüfen ob ggf bei den Nachrücker wegen Stimmengleichheit ein Losverfahren erforderlich ist, wenn ja ist es unverzüglich durch zuführen.
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