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§ 17 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne BR - ohne Betriebsversammlung und ohne das Arbeitsgericht?

R
Radlader
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Folgendes Problem:

Wir sind ein Betreib mit etwas über 20 Arbeitnehmern und möchten ein BR gründen. Nach §17 ist die Prozedur der Bestellung des Wahlvorstandes ja beschrieben. Bei uns im Betrieb ist es nun so das wir generell nicht permanent am Firmensitz tätig sind, sonder auf Projekten im In- und Ausland. Eine Betriebsversammlung ist generell nicht möglich und wenn dann sind nie alle Arbeitnehmer anwesend.

Gibt es eine Möglichkeit ohne Betriebsversammlung und ohne das Arbeitsgericht einschalten zu müssen die Bestellung des Wahlvorstandes und dann im Anschluß die BR-Wahlen zu Organisieren (z.B. per Mail oder Internet)

Für mögliche Antworten, Danke im vorraus.

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Community-Antworten (4)

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Konrad

25.06.2008 um 16:00 Uhr

Hallo 1.) Wenn die Wahl rechtsgültig sein soll, ist der Ablauf zur vereinfachten BR -Wahl genau einzuhalten. 2.) Zur Bestellung des Wahlvorstands /Betriebsversammlung müssen doch nicht alle Beschäftigten vollzählig vorhanden sein. 3.) Sollte vorab geklärt sein wer die Wahl einleitet und wer sich als BR zur Wahl stellt. 4.) Eine mögliche Anlaufstelle ist die zuständige Gewerkschaft, von Alleingängen ohne rechtliche Kenntnisse würde ich abraten.

R
Radlader

25.06.2008 um 16:54 Uhr

Hallo Konrad,

ersteinmal Danke für die Antwort.

Zu 1. sehe ich ein, wird aber bei einer Wahl nicht einfach, da es bei uns ANs gibt die ein- oder zweimal im Jahr nur in der Firma sind. Zu 2. Wenn mann § 17a 3 betrachtet ist es nur notwendig das zu einer Wahlversammlung 3 wahlberechtigte ANs einladen, sollten jetzt nur diese drei auch an der Wahlversammlung teilnehmen können und sich selbst zum Wahlvorstand ernennen, ist das dann rechtsgültig? Zu 3. ist schon geschehen Zu 4. ich nehme erstmal für uns an das dann verdi in frage kommt, es gibt aber keine Gewerkschaftsmitglieder bei uns in der Firma, wäre eine Gewerkschaft denn generell bereit die Betriebsratswahlen in einem Unternehmen zu unterstützen wenn sie dort keine Mitglieder hat?

Ich hoffe du/ihr könnt mir nochmals weiterhelfen.

Danke im vorraus.

J
jotim

25.06.2008 um 20:18 Uhr

Hallo Radlader,

was für ein Unternehmen ist das denn eigentlich? Vielleicht gibts ja Alternativen... Es soll auch Gewerkschaften geben, die nicht nur auf Mitglieder scharf sind - bzw. auch mal erst etwas leisten und damit Werbung für sich machen.

Liegt nicht im § 14 Abs. 4 die Lösung für Euer Problem?

Also die Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist halt die Herausforderung. Wobei ja auch da die schriftliche Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand ausreichen dürfte, falls ein WV-Mitglied nicht teilnehmen könnte.

Für die eigentliche Wahl (auch Einreichung von Wahlvorschlägen) kann der WV ja aufgrund der Eigenart des Betriebes dann den Postweg vorsehen. Ich empfehle aber dringend ausreichend lange Fristen einzubauen.

K
Konrad

26.06.2008 um 09:34 Uhr

Hallo Wie sieht den eurer AG die BR Wahl ? Nicht dass am Ende durch Formfehler die BR Wahl scheitert und Kündigungen drohen.

  1. Wenn viele MA abwesend sind hilft die Briefwahl weiter, Fristen beachten.
  2. Die 1. Versammlung zur Wahl des WV ist öffentlich, da können Alle kommen nicht nur die 3AN Die 3 können sich zum Wahlvorstand wählen lassen, ebenso für den BR kandidieren!

zu 4) Die Gewerkschaft kommt i.d.R. nur wenn Mitglieder da sind oder zumindest Mitglieder werden wollen. Wenn bislang mit BR keine Erfahrung vorhanden ist, würde ich den Kontakt zur Gew. (Verdi?) empfehlen.

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