Erstellt am 17.01.2014 um 12:37 Uhr von Kölner
...wie ihr es beschließt.
Erstellt am 17.01.2014 um 23:11 Uhr von ganther
Irgendwie passt das gerade hier her:war letztens beim Seminar zu aktuellen Themen. Ein ehemaliger BAG Richter referierte auch über Freistellung. Dabei hatte er folgende für mich so völlig neue Argumentation: wenn der BR die Freistellung aufteilt und zb zwei Vollzeitkräfte zu 50% freistellt dann könnte diese sich -wenn die 50% ausgeschöpft seien- nicht weiter freistellen. Er führte zwar auch an dass das soweit er sehe noch nicht richtig ausgeurteilt sei aber er halte nur diese Auffassung für gesetzeskonform. Ich war von der Ansicht völlig überrascht. Schon mal so was gehört?
Erstellt am 17.01.2014 um 23:16 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.01.2014 um 12:50 Uhr von nicoline
*Schon mal so was gehört?*
Nein!
*aber er halte nur diese Auffassung für gesetzeskonform.*
Tja, wie gesagt, Auffassung und die kann eben bei jedem Richter anders sein.
Erstellt am 18.01.2014 um 16:21 Uhr von ActionHero
Naja, der ist ja vielleicht nicht ganz zu unrecht im Ruhestand…
Dann hat er ja Zeit, sich mit dem 37er einmal näher zu befassen……
Erstellt am 18.01.2014 um 20:52 Uhr von paula
@ActionHero
beschäftige DU Dich mal damit und Du wirst die Lösung dort so auch nicht finden!
Das ist wirklich ein interessantes Problem. Da lassen sich für beide Ansichten Argumente finden. ganther sollte uns mal aufschlauen um welchen Richter es sich handelt. Dann kann man ja schon sehen aus welcher Richtung der Wind weht ;)