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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwei bzw. drei BR-Gremien verschmelzen/fusionieren - Wo steht das geschrieben, dass die Freigestellten auf der Liste oben stehen müssen?

F
fkneyer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen in unserem Unternehmen (bundesweit tätig mit wirklich vielen Niederlassungen) werden wohl bei der kommenden BR-Wahl (voraussichtlich April 2010) die Gremien von mindestens 2 Standorten zusammengelegt. Nun gibt es an beiden Standorten jeweils ein 11er-Gremium mit jeweils 3 Freigestellten. Das neue Gremium wird aus 15 BRM bestehen und angestrebt sind insgesamt mind. 6 Freigestellte evtl. sogar 8 (vermutlich wird der AG das mitmachen - evtl. gegen ein Entgegenkommen des Gremiums in manchen Fällen). Es wird logischerweise eine Listenwahl geben und hier beginnt das Problem. Natürlich wollen die insgesamt 6 Freigestellten ihren Job als BR nicht aufgeben, sondern wieder freigestellt werden - man wird diese Kollegen auf der Liste ganz oben platzieren. Die verbleibenden 9 zu wählenden Kollegen müssen sich wohl mit den Plätzen 7 - 15 zufriedengeben.

Wo steht das geschrieben, dass die Freigestellten auf der Liste oben stehen müssen? Gibt es darauf ein Recht ? Was tun, wenn man mit einer solchen Liste nicht einverstanden ist ?

Danke für alle Hinweise

6.16602

Community-Antworten (2)

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nicoline

31.10.2009 um 20:33 Uhr

fkneyer Wo steht das geschrieben, dass die Freigestellten auf der Liste oben stehen müssen?

das steht nirgends geschrieben, bietet sich aber an, wenn man ziemlicher sicher gewährleisten will, dass diese Listenmitglieder in den BR kommen.

Gibt es darauf ein Recht ?

Nein, es gibt kein gesetzliches Recht.

*Was tun, wenn man mit einer solchen Liste nicht einverstanden ist ? *

Eine eigene Liste aufmachen und sich selbst an erste Stelle setzen, oder die Mitstreiter auf den anderen Listen versuchen zu überzeugen, dass man selbst auf die vorderen Plätze gehört.

Die Freistellungen werden erst gewählt, wenn der BR an sich gewählt ist, nämlich von den Betriebsratsmitgliedern. Deshalb gibt es, selbst wenn man in den BR gewählt wird, keine 100%ige Sicherheit auch wieder in die Freistellung zu kommen.

R
rolfo

02.11.2009 um 11:19 Uhr

15 er BR, also bis 1500 AN und dafür 6 oder evtl sogar 8 Freistellungen????? Was verlangt denn der AG da als Gegenleistung vom BR? Bis 1500 AN stehen euch 3 Freistellungen zu.

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