Behinderungsgerechte Arbeitszeit
Hola, bei uns im Betrieb hat eine Koleginn (Schwerbehindert) ein Problem. Arbeitsvertag 35 std / woche im Arbeitsvertrag steht das Sie zwichen 0-40 std die Woche flexibel arbeiten muss. Mehrarbeit braucht Sie ja nicht und auch nicht Samstags soweit alles klar. Nun muss kommende Woche nur 25 std. arbeiten so das 10 std. weniger als Vertrag macht die Sie natürlich im laufe das Kalenderjahres wieder rein hollen muss, zwei mal 40std /woche. Wir sind am anfang des Jahres es könnten ja noch mehr werden und da ist das Problem der Arbv. ist vor der Behinderrung geschlossen worden.
Muss Sie z.b. 8 Wochen am Stück 40 STd. arbeiten ? Wie kann ich Ihr am besten Helfen und natürich gut gegen der Logidtik Leitung agumentieren!!
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
17.01.2014 um 10:48 Uhr
Wenn der Vertrag doch so flexibel ist (was für ein Vertrag!!), dann kann sie doch auch die Zeit dadurch wieder rein arbeiten, dass sie längere Zeit 36 Stunden arbeitet.
Aber es stellen sich wichtige Fragen: Wer bestimmt über die Schwankungen. Liegt das in Ihrem eigenen Ermessen oder sagt der Chef wann mehr oder weniger gearbeitet wird?
Welche Ursache hat die Reduzierung auf 25 Std/Wo.
Sofern der AG der Auslöser der Schwankungen ist, sei an die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage erinnert. Möglicher Weise gibt die BV Arbeitszeit dem AG zu viel Spielraum.
Wenn Ihr nicht über diese Schiene aktiv werden könnt/wollt, könnte sich die Kollegin auch ganz offiziell beim BR beschweren (§ 85 BetrVG) falls sie sich ungerecht behandelt fühlt.
17.01.2014 um 10:51 Uhr
0-40 Std. kann man nicht im Rahmen von KAPOVAZ arbeiten. Dieser Passus ist garantiert unwirksam. Bei einem 40Std/Woche Av sind gerade einmal 10 Std. flexibel - wenn überhaupt. BAG, 7.12.2005 - 5 AZR 535/04
17.01.2014 um 10:57 Uhr
Wieso muss sie Samstags NICHT arbeiten? Steht im ArbV nur Mo-Fr? Auch der Samstag ist ein Werktag. Weiter Schwerbehinderte können nur Mehrarbeit > 8 Std ablehnen.
17.01.2014 um 11:03 Uhr
Schwerbehinderte können 6 x 8 Std arbeiten ohne dass der § 124 SGB IX betroffen ist. Denn BAG § 124 nur mehr wie 8 Std.
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