Erstellt am 17.01.2014 um 07:35 Uhr von Oblatixx
> Für die Erhöhung auf 4 Mitglieder, was ja ohnehin eigentlich nicht geht,
> hätte es doch aber eines Beschlusses einer Betriebsversammlung bedurft?
Das geht gar nicht, wie Du ja selbst bemerkt hast.
Der BR hat aber nichts anderes getan, als seinen Fehler, kein Ersatzmitglied zu benennen, auszubügeln. Die dauerhaft Kranke wurde zurückgenommen und ein neues Wahlvorstandsmitglied benannt. Es sind also wieder drei, ohne Ersatzmitglied.
Und wenn es jetzt die drei gibt, die ihre Arbeit auch schon aufgenommen haben, so sollte man nicht mit Krümelsuchen anfangen.
Erstellt am 17.01.2014 um 07:58 Uhr von sachsenwilli
Wir werden keine Krümel suchen, beim AG bin ich da nicht so sicher.
Es ist doch aber so, dass der BR kein Ersatzmitglied sondern ein Mitglied benannt hat, ohne die Benennung der Kranken zurückzunehmen, was m.E. ohnehin nicht gehen würde.
Erstellt am 17.01.2014 um 08:49 Uhr von Oblatixx
Das Ersatzmitglied würde in diesem Fall sofort nachrücken und dann sind es nach Deiner Sicht auch vier . Da aber die Kranke nun echt nicht da ist, sind es wieder drei. Und wenn sie ihre Arbeit zu dritt machen, ist doch alles in Ordnung.
Erstellt am 17.01.2014 um 09:23 Uhr von Kölner
@sachsenwilli
Wie wäre es denn, wenn man einen neuen Beschluss fasst?
Erstellt am 17.01.2014 um 09:30 Uhr von sachsenwilli
@Kölner
Geht das denn??? M.M. nach kann doch nur das Arbeitsgericht den WV abberufen. Oder sollte der BR noch ein Mitglied berufen, damit es dann 5 sind???
Erstellt am 17.01.2014 um 09:36 Uhr von gironimo
Ihr konkretisiert Euren "missverständlichen" Beschluss in dem Ihr feststellt, dass der vierte im Bunde ein Ersatzmitglied ist, dass immer dann in Aktion tritt, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Fertig.
Erstellt am 17.01.2014 um 09:48 Uhr von Kölner
Man kann auch fünf bestellen. Wenngleich: Hilfreich ist das nicht, wenn Konflikte zu erwarten sind und Abstimmungen anstehen, die eine Patt-Situation herstellen.
Ansonsten - siehe gironimo
Und: Das neue WV-Mitglied wird als Ersatzmitglied bestellt.
Erstellt am 17.01.2014 um 10:01 Uhr von brisant
hätte es doch aber eines Beschlusses einer Betriebsversammlung bedurft???? ....... Wieso Betriebsversammlung? Der BR setz bestellt den WV. Er darf bei Bedarf den WV auch > 3 bestellen.