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nicht wirksame Bestellung des Wahlvorstandes

S
sachsenwilli
Nov 2016 bearbeitet

Der BR hat 3 Personen zum WV bestellt, so weit ist alles in Ordnung. Nun stellte sich kurz nach der Bestellung heraus, dass eine Kollegin so schwer erkrankt ist, dass sie in der nächsten Zeit sehr häufig krank geschrieben sein wird. Plan war nun, ein Ersatzmitglied für den WV zu bestellen und dabei ist dem BR wohl ein kleines Missgeschick passiert. Der BR hat nämlich beschlossen, ein weiteres Mitglied des WV zu bestellen, leider gibt es im Beschluss den Begriff Ersatzmitglied nicht. Dieses Ersatzmitglied hat auch schon eine Schulung absolviert. Für die Erhöhung auf 4 Mitglieder, was ja ohnehin eigentlich nicht geht, hätte es doch aber eines Beschlusses einer Betriebsversammlung bedurft? Ist durch den Fehler des BR der gesamte WV nicht wirksam bestellt? Wie kann der Knoten gelöst werden? Ach ja, der WV hat seine Arbeit schon aufgenommen.

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Community-Antworten (8)

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Oblatixx

17.01.2014 um 08:35 Uhr

Für die Erhöhung auf 4 Mitglieder, was ja ohnehin eigentlich nicht geht, hätte es doch aber eines Beschlusses einer Betriebsversammlung bedurft? Das geht gar nicht, wie Du ja selbst bemerkt hast.

Der BR hat aber nichts anderes getan, als seinen Fehler, kein Ersatzmitglied zu benennen, auszubügeln. Die dauerhaft Kranke wurde zurückgenommen und ein neues Wahlvorstandsmitglied benannt. Es sind also wieder drei, ohne Ersatzmitglied. Und wenn es jetzt die drei gibt, die ihre Arbeit auch schon aufgenommen haben, so sollte man nicht mit Krümelsuchen anfangen.

S
sachsenwilli

17.01.2014 um 08:58 Uhr

Wir werden keine Krümel suchen, beim AG bin ich da nicht so sicher. Es ist doch aber so, dass der BR kein Ersatzmitglied sondern ein Mitglied benannt hat, ohne die Benennung der Kranken zurückzunehmen, was m.E. ohnehin nicht gehen würde.

O
Oblatixx

17.01.2014 um 09:49 Uhr

Das Ersatzmitglied würde in diesem Fall sofort nachrücken und dann sind es nach Deiner Sicht auch vier . Da aber die Kranke nun echt nicht da ist, sind es wieder drei. Und wenn sie ihre Arbeit zu dritt machen, ist doch alles in Ordnung.

K
Kölner

17.01.2014 um 10:23 Uhr

@sachsenwilli Wie wäre es denn, wenn man einen neuen Beschluss fasst?

S
sachsenwilli

17.01.2014 um 10:30 Uhr

@Kölner Geht das denn??? M.M. nach kann doch nur das Arbeitsgericht den WV abberufen. Oder sollte der BR noch ein Mitglied berufen, damit es dann 5 sind???

G
gironimo

17.01.2014 um 10:36 Uhr

Ihr konkretisiert Euren "missverständlichen" Beschluss in dem Ihr feststellt, dass der vierte im Bunde ein Ersatzmitglied ist, dass immer dann in Aktion tritt, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Fertig.

K
Kölner

17.01.2014 um 10:48 Uhr

Man kann auch fünf bestellen. Wenngleich: Hilfreich ist das nicht, wenn Konflikte zu erwarten sind und Abstimmungen anstehen, die eine Patt-Situation herstellen. Ansonsten - siehe gironimo Und: Das neue WV-Mitglied wird als Ersatzmitglied bestellt.

B
brisant

17.01.2014 um 11:01 Uhr

hätte es doch aber eines Beschlusses einer Betriebsversammlung bedurft???? ....... Wieso Betriebsversammlung? Der BR setz bestellt den WV. Er darf bei Bedarf den WV auch > 3 bestellen.

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