Kann ich die 1. Sitzung des Wahlvorstandes direkt im Anschluß an die Bestellung des Wahlvorstandes abhalten? Oder müssen Tage dazwischen liegen?
Erstellt am 10.03.2006 um 16:46 Uhr von w-j-l Der WV kann seine Arbeit aufnehmen sobald er bestellt ist.