1. Sitzung des Wahlvorstandes direkt im Anschluß an die Bestellung möglich?
Kann ich die 1. Sitzung des Wahlvorstandes direkt im Anschluß an die Bestellung des Wahlvorstandes abhalten? Oder müssen Tage dazwischen liegen?
Community-Antworten (1)
10.03.2006 um 17:46 Uhr
Der WV kann seine Arbeit aufnehmen sobald er bestellt ist.
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