scheitern der Verhandlungen
Guten Morgen, wir sind mit unserem AG grade in Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung. Zu dem Thema hat der AG mit dem BR zu beraten und BR kann Vorschläge machen. Bis es überhaupt zu Gesprächen kam war es schon schwierig, jetzt haben wir regelmäßige Termine. Allerdings teilt der AG zu einzelnen inhaltlichen Punkten nur mit, dass er darüber nicht mehr diskutiert, er habe es so beschlossen und so bleibt es. Bei anderen inhaltlichen Punkten sind die Diskussionen ok. Wenn sich der AG bei einzelnen Punkten sturr stellt, andere aber mit dem BR diskutiert, ist das dann trotzdem ein scheitern der Verhandlungen und kann der BR dann die Einigungsstelle anrufen? Es versteht sich von selbst, dass die Punkte die von AG Seite nicht diskutiert werden, dem BR mit die wichtigsten sind...
Community-Antworten (3)
17.01.2014 um 07:54 Uhr
Ist das eine erzwingbare nach BetrVG §87oder eine freiwillige BV?
Ihr könnt den AG nur in die Einigungsstelle zwingen, wenn es um eine BV im Rahmen des BetrVG §87 geht. Leider schreibst du nicht worum es geht.
Wenn ihr zu einem Punkt ankommt, an dem ihr während der Verhandlungen gezeigt habt ihr seit bereit darüber ernsthaft zu sprechen und ihr kommt nicht weiter dann könnt ihr in ein Einigungsstellenverfahren gehen. Wenn es natürlich um einen Gegenstand nach BetrVG §87 geht. Ihr müsst aber vorher das Scheitern der Verhandlung beschließen. Vielleicht reicht ja nur eine Drohung damit.
17.01.2014 um 11:11 Uhr
Das Recht die E-Stelle anzurufen besteht nicht nur in Angelegenheiten des § 87 BetrVG. Auch andere mitbestimmungspflichtige Dinge berechtigen die E-Stelle anzurufen. Es muss halt im passenden §§ stehen, dass im Falle der Nichteinigung die Einigungsstelle entscheidet.
Trotzdem stimmt es natürlich: Es kommt auf das Thema an.
17.01.2014 um 19:29 Uhr
Na so ähnlich möchte unser Chef das auch gern haben :-) wir haben jetzt eine Bv so geschrieben wie wir sie haben möchten und nicht er (natürlich mit ein paar überzogenen Forderungen drin ;-) jetzt hat jeder seine Vision und entweder trifft man sich in der Mitte oder die Einigungsstelle wird angerufen. Aber wie hier schon gesagt wurde muss sie auch einigungsstellenfähig sein.
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