Einigungsstelle
Moin,moin an alle Betriebsräte! Wir haben das Scheitern der Verhandlungen und die Anrufung der Einigungsstelle beschlossen. Da wir Neulinge auf dem Gebiet "Einigungsstellenverfahren" sind, stellen sich einige Fragen: 1.) wie kommt man an den vom BR vorzuschlagenden Vorsitzenden (nur über die jew. Gewerkschaft oder gibt es andere Möglichkeiten, denn wir wollen natürlich gerne jemanden haben, der eher "AN- orientiert" ist...) 2.) Auf welcher Basis wird die vom BR vorzuschlagene Beisitzerzahl festgelegt 3.) Gibt es typische "Anfängerfehler" im Verfahren, dann wären Tipps diesbezgl. sehr hilfreich. Vielen Dank für Eure professionelle Unterstützung im voraus !
Community-Antworten (7)
10.11.2011 um 11:25 Uhr
@Musterfrau Was sagt denn Euer Anwalt?
Zum Einigungsstellenvorsitzenden: Fern ab vom originären ArbG/LAG ist nicht das Schlechteste
10.11.2011 um 11:34 Uhr
@Kölner: Du wirst lachen, bisher haben wir noch nie einen Anwalt kontaktiert. Wenn wir nun einen kontaktieren, müssen wir das vorab dem AG schriftlich mitteilen, oder ? Damit die Kosten gedeckt sind... Die Literatur sagt da Unterschiedliches (von "keine Vorabinfo vor RA- Kontakt erforderlich" bis "unbedingt vorher beim AG anmelden") Auch verwirrend ist, dass man die Grundlage des Honorares festlegen soll etc.. Hat man doch keine Ahnung von, dafür ist der RA doch schon erforderlich ! Du siehst, wir sind absolut unbedarft in Fällen, wo Beschlussverfahren arbeitsgerichtlich behandelt werden !
10.11.2011 um 11:47 Uhr
@Musterfrau Ein Einigungsstellenverfahren findet ja regelmäßig aufgrund/wegen der MBR nach § 87 Abs. 1 BetrVG statt. Wenn dem so ist, dann ist nur die Mitteilung an den AG nötig, dass zur Wahrung der Interessen des BR und der MBR ein Anwalt beauftragt wird um weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Fertig. Da hat dann der AG nichts mehr zu entscheiden - er kann dann nur ein ArbG anrufen und da muss man ja auch wieder einen RA einsetzen.
Habt Ihr die Verhandlungen über MBR schon für gescheitert erklärt?
10.11.2011 um 12:03 Uhr
Für die Suche nach einem Vorsitzenden hatten wir uns an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes gewendet und zwei Namen mit Kontaktdaten erhalten.
10.11.2011 um 12:04 Uhr
am besten einfach einen geeigneten Anwalt (Empfehlung der Gewerkschaft) kontaktieren und ein Vorgespräch führen. Der Anwalt wird euch auf eure bitte hin auch helfen den richtigen Beschluss zu seiner Beauftragung zu fassen.
10.11.2011 um 12:07 Uhr
@Kölner: ja, wir haben die Verhandlungen intern für gescheitert erklärt (ich erstelle gerade das Protokoll über die BR-Sitzung, in der die Beschlüsse gefasst wurden: 1. Scheitern der Verhandlungen und 2. die Anrufung der Einigungsstelle. Der nächste Schritt wird dann sein, den AG über die Beschlüsse zu informieren, aber dazu wird empfohlen, bereits einen Vorsitzenden und die Beisitzerzahl vorzuschlagen, daher die ursprünglichen Fragen...)...
10.11.2011 um 12:17 Uhr
Natürlich könntet Ihr Euch auch ohne Anwalt oder Gericht mit dem Arbeitgeber auf den Vorsitz und die Beisitzertzahl einigen. Kommt es aber nicht dazu, muss das Gericht dies tun. Da empfiehlt sich natürlich ein Anwalt, um das Verfahren durchzuführen.
Es kommt natürlich immer darauf an, welches Thema die E-Stelle hat. So gesehen solltet Ihr einen fachkundigen Beisitzer (und möglichst auch Vorsitzenden) haben (Gewerkschaftssekretär, Fachanwalt, Sachverständiger oder oder) und Euch vorher ausgiebig mit diesen beraten.
Immer daran denken: Die E-Stelle wird einen Mittelweg suchen. Darum muss Eure Position zu Verhandlungsbeginn ganz auf den ursprünglichen "Startpunkt" zurückgesetzt werden. Und macht Euch selbst schon einmal Gedanken, wie der Kompromiss aussehen könnte. Dann könnt Ihr versuchen, in den Verhandlungen in diese Richtung zu steuern
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