Gekündigte BV betreffend 2 Abteilungen - was wenn AGeber keine weiteren Verhandlungen anbietet?
Wir haben eine Betriebsvereinbarung, die mehrere Abteilungen - die jeweils für sich selbst zuständig sind - betrifft. nun haben beide Abteilungsleiter die Betriebsvereinbarung gekündigt. Die BV wirkt ohne befristung nach. Der eine Leiter hat nun Verhandlungen aufgenommen. Der andere Leiter hat zwar gekündigt, aber seit mehreren Wochen keine Verhandlungen aufgenommen. Gilt die Kündigung, wenn er keinerlei Verhandlungen aufnimmt, gibt es da irgendwelche Fristen?
Community-Antworten (1)
25.10.2006 um 12:46 Uhr
Soweit es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit handelt, wirkt die BV nach, bis zum Abschluss einer Folgeregelung. Ansonsten ist der AG frei zu verhandeln und abzuschließen.
Du schreibst: "... haben beide AL die BV gekündigt." Dürfen die das überhaupt? Bei uns ist der Vertragspartner immer die GL. Da können ALs keine BV kündigen.
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