Erstellt am 16.01.2014 um 11:03 Uhr von Oblatixx
Welchen der Bewerber der AG einstellt, ist alleine seine Sache. Der BR kommt dann seine Anhörung, die Ablehnungsgründe sind abschließend in §99 definiert, und da steht nichts dabei, dass der AG einen mit verwandschaftlichem Verhältnis einstellen muss.
Erstellt am 16.01.2014 um 12:09 Uhr von Lernender
Falls der AG den Fehler machen sollte einen Bewerber mit der Begründung abzulehnen, dass dieser einen Verwandten in der Firma hat kann dieser Arbeitnehmer aus meiner Sicht klagen.
Sollte der AG den Fehler machen den BR offiziell zu unterrichten, dass er keine Verwandten einstellt, sehe ich den BR in der Pflicht.
Erstellt am 16.01.2014 um 12:30 Uhr von Oblatixx
Auf was soll er denn da klagen?
Klär mich bitte auf.
Erstellt am 16.01.2014 um 12:54 Uhr von Lernender
@oblattixx
Diskriminierung verbunden mit zu leistendem Schadensersatz.
Erstellt am 16.01.2014 um 12:58 Uhr von tommyh
Also ich bin der selben Meinung wie Oblatixx!
Aber vielleicht könnte derBetriebsrat einer Einstellung wiedersprechen weil er ohne Zustimmung des Br Personalrichtlinien nach §95 BetrVG festgelegt hat?
Die Einstellung des Bruders / Schwagers / Onkel usw. kann er mit Sichherheit nicht erzwingen!
@Lernender
- Worauf könnte der Bewerber klagen?
Erstellt am 16.01.2014 um 13:01 Uhr von tommyh
Direkte Verwandtschaft ist kein Kriterium gemäß §1 AGG
Erstellt am 16.01.2014 um 13:03 Uhr von Kulum
Lernender, meinst du nicht, du schießt da gerade etwas über das Ziel hinaus? Kannst du das in irgendeiner Form begründen? Momentan klingt deine Äußerung für mich eher nach zurechtrücken der Rechtslage wegen Bauchgefühl
Erstellt am 16.01.2014 um 13:18 Uhr von Lernender
@tommyh
was macht dich so sicher das Verwandtschaft kein Kriterium des AGG ist? Gibts einUrteil?
Klär mich auf
Erstellt am 16.01.2014 um 13:23 Uhr von tommyh
Schau Dir mal den §1 AGG an da sind alle Benachteiligungen aufgeführt!
Erstellt am 16.01.2014 um 13:24 Uhr von Kulum
Achso, du willst nur n bisl trollen. Sag das doch gleich
Erstellt am 16.01.2014 um 13:35 Uhr von Lernender
ethnologie, ethnischer Herkunft wie Übersetze ich das denn.
Erstellt am 16.01.2014 um 13:41 Uhr von Oblatixx
Frag doch Onkel guggel, da wird sie geholfen ...
Erstellt am 16.01.2014 um 14:07 Uhr von Lexipedia
@Lernender
Das Geld für den Prozess kann man sparen.
Ist definitiv nicht AGG, was du hier erzählst.
Würde dir mal einen Kommentar zum AGG empfehlen, der nicht bei Rudis Resterampe angeboten wird, empfehlen.
Erstellt am 16.01.2014 um 14:09 Uhr von tommyh
Ach so ja der Ostdeutsche genannt Ossi wurde als Ethnologische Gruppe vom Arbeitsgericht Stuttgart 2010 ausgeschlossen!
Also scheidet auch die Tante aus Leibzig aus ;-)
Erstellt am 16.01.2014 um 15:34 Uhr von gironimo
Also ich kann da auch keinen wirklichen Klagegrund sehen. Zumal der AG ja kaum sagen wird, dass er den Bewerber nicht nimmt, weil sein Bruder am Empfang sitzt. Und selbst wenn - wie lange würde der AN in der Probezeit aushalten?
>guggel< immer mit Vorsicht zu genießen.
Naja - und der BR: Wenn der keine BV über Auswahlrichtlinien hat, kann er sich auch nicht auf welche berufen. Ein Zustimmungsverweigerungsgrund gäbe es nicht, wenn der AG einen anderen Bewerber bevorzugt.
Erstellt am 16.01.2014 um 15:53 Uhr von Lernender
schön die HM des Forums zu lesen. Also gut es wurde Fesgestellt nicht über das AGG. Aber was heißt denn Diskriminierung? Bin dem Rat von Oblatixx gefolgt@google:
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Das Diskriminierungsverbot beschreibt das in Deutschland mehrfach gesetzlich geregelte Verbot, gegenüber anderen Personen oder Einrichtungen ein diese benachteiligendes Verhalten auszuüben, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Im bundesdeutschen Recht werden (soziale) Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum Teil synonym gebraucht
Erstellt am 16.01.2014 um 15:58 Uhr von tommyh
@Gironimo
Da bin ich jetzt nicht ganz mit einverstanden.
Das Gesetz verlangt ja keine Schriftform.
Also wenn der AG jetzt sagt er stellt keine Verwandten ein dann stellt er ja eine Auswahlrichtlinie auf. Auf diese könnte der Br dann reagieren und die Zustimmung verweigern.
Aber deshalb wird der Bruder tante Onkel natürlich noch immer nicht eingestellt :-)
Erstellt am 16.01.2014 um 17:00 Uhr von Oblatixx
> Aber deshalb wird der Bruder tante Onkel natürlich noch immer nicht eingestellt :-)
Und was soll das ganze Theater dann?
Erstellt am 16.01.2014 um 17:04 Uhr von tommyh
Ach Oblatixx lass uns doch :-) hier gings doch um Auswahlrichtlinien und Diskriminierung ist doch spannend.
Ein vernünftiger Chef sagt sowas nicht und stellt einfach keine Verwandte ein wenn er das nicht will.
Erstellt am 16.01.2014 um 17:24 Uhr von Oblatixx
Ja, so sehe ich das ja auch ...
Erstellt am 16.01.2014 um 18:32 Uhr von brisant
Ein kluger AG würde nur um Stress zu vermeiden eine solche unkluge Aussage nie treffen, sondern ggf einfach so handeln. Denn der AG legt fest wen er einstellt und wen nicht. Also wären Verwandet in seiner Auslegung und nur diese zählt einfach nie der geeigneteste. Denn auch dieses stellt nur alleine der AG fest.
Erstellt am 16.01.2014 um 20:32 Uhr von Holterdiepolter
Eiverbübsch....mir wird ja ganz übel wenn ich das hier inhaliere...............
Lernender hat den Falschen Nick! Da er hier der einziege ist, der halbwegs richtig liegt, sollten alle anderen diesen besser von ihm ersteigern.............-
Erstellt am 16.01.2014 um 20:51 Uhr von Tommyh
Na wenn Du so klug bist dann sag doch was Du weisst :-) oder meinst zu wissen!
Wir sind hier ja nicht beim Kraken Orakel
Erstellt am 16.01.2014 um 20:59 Uhr von Kölner
DNFTT - es wird sich nicht ändern
Erstellt am 16.01.2014 um 22:00 Uhr von Snooker
@ IInonameII
Mal zu Deiner Frage und ab von dem fast nichtssagendem einiger Vorschreiber.
Erst einmal, wenn der AG dem BR gegenüber die Aussage gemacht hat keine Personen einstellen zu wollen der ein verwandtschaftliche Verhältnis zu einem bereits beschäftigten MA hat, sollte der BR angehalten sein dies schriftlich fest zu halten. Nach dem Motto, was man hat das hat man, und wer weiß wozu man eine solche Äußerung noch brauchen kann.
Die Ablehnung wegen Verwandtschaftlicher Verhältnisse kann nämlich sehr wohl Diskriminierend sein.
Schauen wir uns mal die ethnischen Diskriminierung an :Verwandtschaft ist im weitestem Sinne ein Gruppe.
ist eine Gruppe von Menschen, denen eine kollektive Identität zugesprochen wird. Zuschreibungskriterien können Herkunftssagen, Abstammung, Geschichte, Kultur, Sprache, Religion, die Verbindung zu einem spezifischen Territorium sowie ein Gefühl der Solidarität sein.
Wenn man so an die Sache dran gehen würde hätte man als Betreffender schon was in der Hand, nur das Problem ist man müsste es beweisen können. Das wiederum kann euch hier aus dem Forum niemand beantworten, da niemand den Verlauf des Vorstellungsgespräches kennt ( aber war da nicht mal was sich der BR notiert hatte in der Vergangenheit. Könnte dies evtl. einem Richter einer Entscheidungsfindung beeinflussen).
Erstellt am 16.01.2014 um 22:24 Uhr von Tommyh
@snooker
Ist Dein Feierabendbier heute etwas grösser ausgefallen? ;-)
Erstellt am 16.01.2014 um 22:32 Uhr von Snooker
Hier in der Pension ist sonst eh nix los. Aber im ernst. Ich gehe in der Sache manchmal nur etwas tiefer. Sind alles Sachen die man auch bei Wikipedia oder sonst wo ergoogeln kann. Dann nur richtig begründen. Und die Steine sollten schon passen und Wasserdicht sein.
Erstellt am 16.01.2014 um 22:40 Uhr von Tommyh
Was machst denn in ner Pension? Seminar oder hat Dich die Frau raus geschmissen? ;-)
Erstellt am 16.01.2014 um 22:49 Uhr von Snooker
Auf Montage den Feierabend bei einem Bier geniessen. Noch bis morgen mittag, dann geht's heim. Nächste Woche sieht man mich dann wohl bei Stuttgart 21. :-)
Erstellt am 16.01.2014 um 22:57 Uhr von Tommyh
Oh bist auf Montage? Dann wünsch ich Dir nen schönen Feierabend! Ist denn noch was los in Stuttgart?
Erstellt am 17.01.2014 um 07:18 Uhr von Hoppel
Ich frage mich ja, woher der AG wissen will, dass Lieschen Müller die Cousine der Tante des Bewerbers Hänschen Klein ist ...
Oder hätte Hänschen Klein im Bewerbungsschreiben/-gespräch angeben müssen, dass er mit Lieschen Müller verwandt ist?
Als BR würde ich mir doch mal Gedanken bzgl. der Informationsbeschaffung machen. Gibt es z.B. einen Fragebogen für Bewerber, in dem solche Angaben abgefragt werden??
Außerdem könnte man als BR ja mal darüber nachdenken, ob hier nicht Ethikrichtlinien aufgestellt sind, die ggf. mitbestimmungspflichtig sind.
Und was passiert überhaupt mit AN, bei denen es sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus stellt, dass es verwandschaftliche Beziehungen zu einem anderen AN gibt? Werden diese AN gekündigt?
Erstellt am 18.01.2014 um 21:53 Uhr von paula
@Hoppel
trotzdem ändert das nichts an dem Umstand dass der AN hier gerade keinen Fuß in die Tür bekommt! Und Schadensersatz wird es auch nicht geben