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Leiharbeiter im Betriebsrat

T
Tista
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag

Ich bin über 5 Jahre als Leiharbeiter in einem Unternehmen und es stehen bald Betriebsratswahlen an.

Darf ich mich aufstellen lassen so das ich auch in den Betriebsrat kommen kann?

Wenn ja, habe ich einen Schutz das man mich nicht einfach Abmelden kann?

Gruß

3.14805

Community-Antworten (5)

B
BloodyBeginner

15.01.2014 um 18:26 Uhr

Du darfst dich bei den Betriebsratswahlen aufstellen lassen - aber NUR bei den Wahlen in deiner Verleihfirma (bspw. Adecco, Randstad....) - falls es da welche gibt und NICHT bei deiner Entleihfirma. Dort darfst du aber wählen gehen, wenn du möchtest.

T
Tista

15.01.2014 um 18:29 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Thema kann dann geschlossen werden.

B
brisant

15.01.2014 um 21:35 Uhr

Tista, es ist eigentlich lt. Gesetz nicht der Sinn dich in den BR wählen zu lasden um für sich einen persöblichen Schutznzu erlangen.

T
Tista

15.01.2014 um 21:44 Uhr

Das war auch nicht meine Absicht der BR von der Entleihfirma sagte das ich mich Aufstellen lassen könnte und das ich da einen Schutz bekommen würde. Da die aber wenig Ahnung haben in meinen Augen wollte ich hier mal nachfragen was an dem ganzen so wahr ist.

K
Kölner

15.01.2014 um 21:45 Uhr

Brisant "Lt. Gesetz" ist zu dem von dir bemängelten verhalten gar nichts gesagt.

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