Erstellt am 15.01.2014 um 14:37 Uhr von wölfchen
. . . da es keinen Rechtsnachfolger gibt, somit alle getroffenen Vereinbarungen usw. mangels Vertragspartner BR ihre Gültigkeit verlieren, wäre es angebracht, alle Unterlagen (schriftliche und elektronische) ordentlich zu entsorgen. Das sollte dann Deine letzte Aufgabe sein . . .
Erstellt am 15.01.2014 um 15:03 Uhr von gironimo
damit hätte ich meine bedenken. Kann ja sein, dass jemand auf Ansprüche verweisen will, die in der Vergangenheit entstanden sind.
Ich würde mich rechtlich beraten lassen.
Erstellt am 15.01.2014 um 15:05 Uhr von tommyh
Hmmm da bin ich nicht ganz mit einverstanden!
Auf welcher Rechtsgrundlage willst du diese Vernichtungsaktion starten?
Was ist wenn später noch Fragen zu BVs auftauchen z.B. Pensionssicherung?
Scheint aber echt ne Grauzone im Gesetz zu sein!
Würde da Verbindung mit der Gewerkschaft aufnehmen um die Sache rechtssicher abzuwickeln.
Erstellt am 15.01.2014 um 15:51 Uhr von Oblatixx
> Würde da Verbindung mit der Gewerkschaft aufnehmen um die Sache rechtssicher abzuwickeln.
Na dann viel Spaß!
Mein Vorschlag: Anwalt und nichts anderes.
Erstellt am 15.01.2014 um 16:11 Uhr von Kulum
Oblatixx, das wäre dann ein Sachverständiger. Wenn du dir die Mühe machen möchtest mal ins BetrVG zu schauen. Warum sollte der AG den bezahlen wollen??? Anders dagegen die Gewerkschaft. Sicher nicht allwissend aber manchmal staunt man doch, und kostet nix.
Erstellt am 15.01.2014 um 16:27 Uhr von pillepalleTR
Es soll schon Anwälte gegeben haben, die auf Grund der engen und guten Zusammenarbeit bspw. mit einem BR in der Vergangenheit, eine ihnen gestellte Frage auch unentgeltlich beantwortet haben.
Fragen kostet (zunächst) mal nix. Ob die Antwort was kostet, wird der Anwalt einem dann vermutlich gleich mitteilen.
"Anders dagegen die Gewerkschaft. Sicher nicht allwissend aber manchmal staunt man doch, und kostet nix."
Den 1. und 2. Teil der Aussage kann ich unterstützen. In der Tat staunt man manchmal im Laufe der Kommunikation mit der Gewerkschaft...
Die 3. Aussage geht aber leider an der Realität vorbei, denn es kostet zumindest den Mitgliedsbeitrag.
Ohne Nachweis desselben bzw. ohne "erkennbaren Anreiz" tätig zu werden, hüllen sich Gewerkschaften idR. in Schweigen.
Erstellt am 15.01.2014 um 16:31 Uhr von Kulum
Da ich nur mit einer einzigen Gewerkschaft zusammenarbeite und da auch fast ausschließlich mit einem Bezirk würde ich sagen - du könntest absolut recht haben. Auch bezüglich deiner Aussagen zum Anwalt.
Wenn auch evtl. etwas ungeschickt formuliert, wollte ich nur das Absolute aus Oblatixx Botschaft entkräften.
Erstellt am 16.01.2014 um 05:02 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 16.01.2014 um 08:25 Uhr von tommyh
Na was ich von Betriebsräten halte die mit Tarifen arbeiten aber nicht mit der Gewerkschaft zusammen arbeiten noch Mitglied sind, hab ich meine Meinung ja schon gesagt.
Aber ich hätte auf jeden Fall ein besseres Gefühl wenn ich später sagen kann, ich habe das Betriebsratsbüro zusammen mit der ..... Gewerkschaft abgewickelt als wenn ich mir nen kostenlosen Rat bei Anwalt Müller geholt habe.
Erstellt am 04.02.2014 um 11:49 Uhr von Guido
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Es gibt tatsächlich mehrere Anwälte, die auch unentgeltliche Antworten geben, da es bereits eine Zusammenarbeit in der Vergangenheit geben hat, und das sind seriöse Anwälte, die auch mit Gewerkschaften zusammen arbeiten.
Aber das Thema pro/contra Gewerkschaften war nicht die Frage und lässt sich auch ausgiebig (woanders) diskutieren.
Es fehlt an einer referenzierbaren Entscheidung. Einhellige Meinung der RAs:
Die Unterlagen sind Eigentum des Betriebsrats (nicht des Arbeitgebers).
Daher wird als pragmatische Lösung vorgeschlagen, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen; egal ob man im Betrieb/im Unternehmen bleibt oder diesen/dieses verlässt.
Ob und wie lange die Unterlagen aufzuheben sind ist offen. Die Möglichkeiten reichen wohl von aufheben, bis ein Nachfolge-Betriebsrat gewählt ist und die Unterlagen diesem dann aushändigen, bis das ganze Material vernichten.
Wie man sieht: es wird eine Ermessensfrage sein.
Ich werde die Aktenordner mit nach Hause nehmen und die Verzeichnisse, nachdem für mich eine Sicherungskopie erstellt worden ist, löschen lassen. Falls in einem (mir) angemssenen Zeitraum ein neuer Betriebsrat gewählt wird, händige ich diesem alle Unterlagen aus; andernfalls --> ordnungsgemäße Entsorgung (Schreder o.ä.)
Ich hoffe das hilft allen, die in ähnlicher Situation sind weiter.
Gruß
Guido