Was passiert mit Unterlagen des Betriebsrats wenn kein BR mehr existiert?
Hallo zusammen,
aufgrund diverser Entscheidungen (Betriebsübergang nach BGB §613a, (Eigen-)Kündigungen von Mitarbeitern, AHVs) bin ich nun das letzte verbliebene Betriebsratsmitglied.
Im September 2012 sind wir unter die damals notwendige Anzahl von 3 Betriebsräten gesunken, was uns veranlasst hat, Neuwahlen zu starten. Es hat sich aber niemand zur Wahl gestellt. Daher haben wir zu zweit unser Restmandat weitergeführt. Seit 01.01.2014 bin ich nun allein und es ist nicht zu erkennen, das für die im Mai 2014 angesetzte Betriebsratswahl Kandidaten gefunden werden (auch ich werde mich nicht mehr zur Wahl aufstellen).
Für den Fall, dass kein BR mehr zustande kommt:
Was passiert mit den Betriebsratsunterlagen (Papier wie auch elektronisch), wenn ich a) im Betrieb/in der Firma verbleibe? b) den Betrieb/die Firma verlasse?
Dem AG werden sie wohl kaum zur Verfügung gestellt. Ich habe im Internet nichts zu diesem Thema gefunden und auch hier kam der Fall noch nicht vor (oder ich habe ihn nicht gefunden)
Danke im Voraus. Guido
Community-Antworten (10)
15.01.2014 um 15:37 Uhr
. . . da es keinen Rechtsnachfolger gibt, somit alle getroffenen Vereinbarungen usw. mangels Vertragspartner BR ihre Gültigkeit verlieren, wäre es angebracht, alle Unterlagen (schriftliche und elektronische) ordentlich zu entsorgen. Das sollte dann Deine letzte Aufgabe sein . . .
15.01.2014 um 16:03 Uhr
damit hätte ich meine bedenken. Kann ja sein, dass jemand auf Ansprüche verweisen will, die in der Vergangenheit entstanden sind.
Ich würde mich rechtlich beraten lassen.
15.01.2014 um 16:05 Uhr
Hmmm da bin ich nicht ganz mit einverstanden! Auf welcher Rechtsgrundlage willst du diese Vernichtungsaktion starten? Was ist wenn später noch Fragen zu BVs auftauchen z.B. Pensionssicherung? Scheint aber echt ne Grauzone im Gesetz zu sein! Würde da Verbindung mit der Gewerkschaft aufnehmen um die Sache rechtssicher abzuwickeln.
15.01.2014 um 16:51 Uhr
Würde da Verbindung mit der Gewerkschaft aufnehmen um die Sache rechtssicher abzuwickeln.
Na dann viel Spaß! Mein Vorschlag: Anwalt und nichts anderes.
15.01.2014 um 17:11 Uhr
Oblatixx, das wäre dann ein Sachverständiger. Wenn du dir die Mühe machen möchtest mal ins BetrVG zu schauen. Warum sollte der AG den bezahlen wollen??? Anders dagegen die Gewerkschaft. Sicher nicht allwissend aber manchmal staunt man doch, und kostet nix.
15.01.2014 um 17:27 Uhr
Es soll schon Anwälte gegeben haben, die auf Grund der engen und guten Zusammenarbeit bspw. mit einem BR in der Vergangenheit, eine ihnen gestellte Frage auch unentgeltlich beantwortet haben. Fragen kostet (zunächst) mal nix. Ob die Antwort was kostet, wird der Anwalt einem dann vermutlich gleich mitteilen.
"Anders dagegen die Gewerkschaft. Sicher nicht allwissend aber manchmal staunt man doch, und kostet nix." Den 1. und 2. Teil der Aussage kann ich unterstützen. In der Tat staunt man manchmal im Laufe der Kommunikation mit der Gewerkschaft... Die 3. Aussage geht aber leider an der Realität vorbei, denn es kostet zumindest den Mitgliedsbeitrag. Ohne Nachweis desselben bzw. ohne "erkennbaren Anreiz" tätig zu werden, hüllen sich Gewerkschaften idR. in Schweigen.
15.01.2014 um 17:31 Uhr
Da ich nur mit einer einzigen Gewerkschaft zusammenarbeite und da auch fast ausschließlich mit einem Bezirk würde ich sagen - du könntest absolut recht haben. Auch bezüglich deiner Aussagen zum Anwalt. Wenn auch evtl. etwas ungeschickt formuliert, wollte ich nur das Absolute aus Oblatixx Botschaft entkräften.
16.01.2014 um 06:02 Uhr
Du hast recht. Danke ;)
16.01.2014 um 09:25 Uhr
Na was ich von Betriebsräten halte die mit Tarifen arbeiten aber nicht mit der Gewerkschaft zusammen arbeiten noch Mitglied sind, hab ich meine Meinung ja schon gesagt. Aber ich hätte auf jeden Fall ein besseres Gefühl wenn ich später sagen kann, ich habe das Betriebsratsbüro zusammen mit der ..... Gewerkschaft abgewickelt als wenn ich mir nen kostenlosen Rat bei Anwalt Müller geholt habe.
04.02.2014 um 12:49 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Es gibt tatsächlich mehrere Anwälte, die auch unentgeltliche Antworten geben, da es bereits eine Zusammenarbeit in der Vergangenheit geben hat, und das sind seriöse Anwälte, die auch mit Gewerkschaften zusammen arbeiten.
Aber das Thema pro/contra Gewerkschaften war nicht die Frage und lässt sich auch ausgiebig (woanders) diskutieren.
Es fehlt an einer referenzierbaren Entscheidung. Einhellige Meinung der RAs: Die Unterlagen sind Eigentum des Betriebsrats (nicht des Arbeitgebers).
Daher wird als pragmatische Lösung vorgeschlagen, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen; egal ob man im Betrieb/im Unternehmen bleibt oder diesen/dieses verlässt.
Ob und wie lange die Unterlagen aufzuheben sind ist offen. Die Möglichkeiten reichen wohl von aufheben, bis ein Nachfolge-Betriebsrat gewählt ist und die Unterlagen diesem dann aushändigen, bis das ganze Material vernichten.
Wie man sieht: es wird eine Ermessensfrage sein.
Ich werde die Aktenordner mit nach Hause nehmen und die Verzeichnisse, nachdem für mich eine Sicherungskopie erstellt worden ist, löschen lassen. Falls in einem (mir) angemssenen Zeitraum ein neuer Betriebsrat gewählt wird, händige ich diesem alle Unterlagen aus; andernfalls --> ordnungsgemäße Entsorgung (Schreder o.ä.)
Ich hoffe das hilft allen, die in ähnlicher Situation sind weiter.
Gruß Guido
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