Herausgabe von Fremdfirmenverträgen
Guten morgen, wir haben das Problem im Unternehmen, das die Reinigung der Sozialräume nicht mehr so toll geschieht, seit die Firma gewechselt hat.
Hat der BR eine Möglichkeit auf Einsicht und oder Kopie der Verträge, um zu überprüfen wann,wo und wie lange gereinigt wird bzw bezahlt wird ?
Vielen Dank
Community-Antworten (9)
15.01.2014 um 07:54 Uhr
@ Wookie
Beschwert Euch beim AG, aber die Vertragsgestaltung geht Euch überhaupt nichts an.
15.01.2014 um 09:13 Uhr
Hallo Wookie, sorry Hoppels Ton ist manchmal etwas rustikal. Aber er meint das Richtige, die vertragliche Ausgestaltung mit der Reinigungsfirma ist allein Sache des AG - jedenfalls solange niemand gesundheitlich gefährdet ist, wovon ich mal ausgehe.
Es ist natürlich euch überlassen, einen 'Bluff' zu versuchen. Weist den AG auf die Mitbestimmung des BR hinsichtlich der betrieblichen Ordnung hin (§87 Abs 1 Punkt 1) und verlangt Vorlage des Vertrags. Vielleicht klappt's ja. ;)
15.01.2014 um 09:30 Uhr
...ggf. bewirkt ein WA was mehr (allerdings auch mit einer anderen Argumentation)
15.01.2014 um 09:41 Uhr
Vorsicht! Nicht dass es dann später bei einer Beschwerde heißt: Was wollt ihr denn, der Betriebsrat hat doch alles geprüft und für in Ordnung gefunden ... Dann ist der schwarze Peter bei euch!
15.01.2014 um 10:24 Uhr
Ich zweifle daran, dass man aus dem Vertrag etwas entnehmen könnte, was nicht ohnehin schon sichtbar ist. Es wird zu wenig oder zu oberflächlich geputzt. Der Dreck ist sichtbar.
Und da kann doch nur der AG selbst etwas dagegen unternehmen. Entweder er muss mit der Firma mehr Stunden vereinbaren oder - sofern sich hier nichts gegenüber früher geändert hat - auf Einhaltung des Vertrages pochen.
Also reicht aus meiner Sicht die Forderung an den AG, für mehr Sauberkeit zu sorgen.
15.01.2014 um 11:35 Uhr
Im Grunde hat der AG von sich aus die Informationen zur Verfügung zu stellen. §80 Abs.2 BetrVG
15.01.2014 um 15:54 Uhr
So, vielen Dank schon einmal im voraus.
@Hoppel Habe ich denn Irgendwie etwas von neuer Gestaltung des Vertrages geschrieben, oder das der BR bestimmern möchte? Es soll nichts geändert werden , sonder lediglich ersichtlich für den BR sein, eben wann wo und wie oft gereinigt wird !
Gibt es also ein Recht auf Einsicht und oder ein recht auf Kopie ?
15.01.2014 um 16:24 Uhr
Da steht n Paragraf, magst du nich einfach mal lesen?
15.01.2014 um 22:24 Uhr
Wie bitte? Zwanzig Leute antworten ihm, und er bedankt sich im VORAUS !???
Und gelesen hat er nichts, sondern stellt die gleiche Frage nochmal. Also, manchmal ... !
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