Erstellt am 14.01.2014 um 19:09 Uhr von Kölner
Entspannung.
"Spätestens" nach der Konstituierung ist der neue im Amt. Eine Einladung würde ich innerhalb der gesetzlichen Frist (Woche) losschicken und dann nach Gutdünken bis zum 31.05. die Sitzung stattfinden lassen...
Erstellt am 14.01.2014 um 19:24 Uhr von Pjöööng
Die Amtszeit beginnt hier mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Also üblicherweise am (letzten) Wahltag oder dem darauffolgenden Tag.
Kölners Rat, sich mit der Konstituierung Zeit zu lassen, halte ich für schlecht. Der neue BR ist zwar in dieser Zeit bereits im Amt, aber handlungsunfähig. Der AG hat keinen Adressaten, kann also auch gar keine Anträge an den BR leiten. Die Wirkung ist also öhnlich, wie wenn es gar keinen BR gäbe.
Erstellt am 14.01.2014 um 19:35 Uhr von Snooker
@Pjööng
Du hast Antwort 1 aber verstanden, im Ganzem?
Erstellt am 14.01.2014 um 19:38 Uhr von Kölner
Pjööööng hat hat recht, dass ist schon korrekt, ich setze ein "spätestens" davor - so wars nämlich gemeint.
Ich hatte mich am BAG Urteil v. 5.11.2009 - 2 AZR 487/08 festgebissen....
Erstellt am 14.01.2014 um 19:45 Uhr von Hoppel
"Die Amtszeit beginnt hier mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Also üblicherweise am (letzten) Wahltag oder dem darauffolgenden Tag."
Die Antwort ist trotzdem nicht ganz korrekt!
Amtszeit beginnt mit Bekanntgabe des ENDGÜLTIGEN Wahlergebnisses. Und da jedes gewählte BRM die Möglichkeit hat, innerhalb der Erklärungsfrist die Annahme der Wahl verweigern zu können, kann die Bekanntgabe auch schon mal auf sich warten lassen ...