Hallo!
In unserem Betrieb wurde vor ca. 2Jahren der Betriebsrat unregelmäßig gewählt. Das heißt ja das wir als Wahlvorstand uns einen Termin für die Wahl zwischen 01.03 und 31.05. aussuchen können. Sagen wir mal bspw. wir nehmen den 3.4. als Wahltag, beginnt dann die Amtszeit des Betriebsrats am 4.4.? (also ist es dann so zu händeln als hätte es vorher keinen Betriebsrat gegeben?) Wäre es dann sinnvoll die konstituierende Sitzung am 4.4. durchzuführen wenn alle gewählten ihre Wahl angenommen haben?
Danke für zahlreiche Antworten :)