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Amtszeitbeginn

M
Mitbestimmer
Nov 2016 bearbeitet

Nachfolgende BR-Wahlen mit entsprechenden Amtszeitbeginndaten:

BR-Wahl am 03.05.2006 / Beginn Amtszeit 11.05.2006 BR-Wahl am 22.04.2010 / Beginn Amtszeit 30.04.2010 BR-Wahl am 28.03.2012 nach BR-Rücktritt / Beginn Amtszeit 03.04.2012 BR-Wahl am 28.04.2014

Wann beginnt die BR-Amtszeit in 2014 ?

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Community-Antworten (9)

S
sachsenwilli

17.04.2014 um 14:13 Uhr

Also nach Meinung meines Lehrgangsleiters habt Ihr bei den letzten Amtszeiten Fehler gemacht. Wenn die Amtszeit am 11.05.2006 begonnen hat, dann endete sie m.M. nach am 10.05.2010 und die Amtszeit des 2010 gewählten Gremiums begann am 11.05.2010. Nach m.M. müsste also auch die Amtszeit des am 28.04.2014 zu wählenden BR an einem 11.05. beginnen. Aber da gibt es wirkliche Experten, die das ganz wissen.

P
Pjöööng

17.04.2014 um 14:44 Uhr

Jetzt müssten wir noch wissen, ob es auch vor 2006 einen BR gegeben hat und wann dieser gewählt wurde und ob es davor einen BR usw. usf... Maßgeblich sind in der Regel die beiden ersten Wahlen.

War der 2006 gewählte BR und ist am 11.05.2006 das Wahlergebnis bekanntgegeben worden, dann endete dessen Amtszeit am 11.05.2010. Die Amtszeit des neuen BR fing dann am 12.05.2010 an und endet am 11.05.2014. Der nun zu wählende BR begönne also seine Amstzeit am 12.05.2014.

R
rallehn

17.04.2014 um 15:11 Uhr

Also wenn ich richtig informiert bin, beginnt die Amtszeit mit der Konstituierenden Sitzung und geht dann maximal 4 Jahre. Also sollte vor dem 03.04.2016 Konstituiert sein. Bei Wahl 2014 kein Problem.

N
nicoline

17.04.2014 um 15:31 Uhr

Also wenn ich richtig informiert bin Wenn das Wörtchen wenn nicht wär......... Du bist nicht richtig informiert!

S
Sanodo

17.04.2014 um 17:06 Uhr

Jetzt mal Klar Text. 2010 wurde Fehlergemacht. Die Amtszeit hätte am 11.05 2010 zu den Neuen BR gehen müßen. Nach BR-Rücktritt begang die Amtszeit am 03.04.2012 und Endet spätestens am 29.04.2014, so wie die Amtszeit des alte BR. Ihr Wählt am 28.04. und der neue BR hat die Geschäfte am 30.04 zu führen. Jetzt noch eins. Konstituierende Sitzung sofort einberufen. Damit ist der neue BR noch nicht im Amt aber es geht übergangslos zum neue BR über und Ihr seid nicht ein Tag ohne BR.

P
Pjöööng

17.04.2014 um 17:22 Uhr

Entweder habe ich vorhin nicht richtig geguckt, oder etwas hat sich im Ausgangsbeitrag geändert.

Den BR Rücktritt und die Wahlen 2012 sehe ich jedenfalls jetzt erst.

Die Amstzeit des 2012er Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des am 28.04.2014 zu wählenden Betriebsrates Von daher sollte die konstituierende Sitzung möglichst mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zusammenfallen.

Falls nicht gewählt würde, ginge die Amtszeit des derzeitigen BR übrigens bis 31.05. und nicht bis 29.04. wie Sanodo mutmaßt.

G
gironimo

17.04.2014 um 17:27 Uhr

Der Meinung bin ich auch.

N
Norweger

18.04.2014 um 20:21 Uhr

Pjöööng liegt hier richtig. Allerdings mit einer Ausnahme.

„Maßgeblich sind in der Regel die beiden ersten Wahlen.“ (Aus Antwort 234248) Das ist so nicht hundertprozentig korrekt.

Maßgeblich ist immer nur die der jetzigen Wahl vorausgegangene. Fand diese innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes statt, endet eine Amtszeit exakt nach vier Jahren ab Bekanntgabe des damaligen endgültigen Wahlergebnisses.

Diese Regel wird nur dann unterbrochen, wenn eine Wahl außerhalb dieses Zeitraumes stattfindet.

Auch danach erfolgt kein Rücksprung auf bereits in früheren Zeiten stattgefundene Wahlen.

P
Pjöööng

22.04.2014 um 13:28 Uhr

Zitat (Farce): "Maßgeblich ist immer nur die der jetzigen Wahl vorausgegangene. Fand diese innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes statt, endet eine Amtszeit exakt nach vier Jahren ab Bekanntgabe des damaligen endgültigen Wahlergebnisses."

Das ist schlichtweg falsch! Siehe § 21 BetrVG, insbesondere der zweite Satz.

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