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Diverse Fragen zur BR-Wahl

D
datelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ich mal wieder.... zur BR-Wahl hätte ich noch folgende Dinge gerne gewusst... 1.) Wenn ein AN in passiver ATZ ist,aber als Aushilfe bei uns arbeitet,ist er dann doch trotzdem wahlberechtigt,oder? 2.)Kann man für die Leiharbeiter eine gesonderte Wählerliste erstellen,oder muß diese in die des "Bestandspersonals" eingefügt werden? 3.) Sind Studenten (bei uns in der Verwaltung gibt es einen),welche ja nicht ständig in unserem Betrieb sind,wahlberechtigt?

Ich danke Euch schonmal herzlich für Eure Hilfe!!

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Community-Antworten (2)

H
Hartmut Akzeptiert

14.01.2014 um 18:47 Uhr

Hallo datelchen, also ich will's mal versuchen: (1) Das mit der ATZ kann dahingestellt bleiben. Wenn er als Aushilfe bei euch angestellt ist, dann ist er auch wahlberechtigt. (2) Eine besondere, komplett separate Wählerliste nicht, aber es spricht ja nichts dagegen, die Leiharbeiter separat aufzulisten, unter einer eigenen Überschrift meinetwegen und mit Seitenumbruch. Das könnte dem WV die Arbeit sogar erleichtern. (3) Wenn der Student regelmäßig bei euch arbeitet und nicht nur ein kurzzeitiges Praktikum bei euch macht, und mindestens 18 Jahre alt ist, dann ist er wahlberechtigt.

R
Rattle

14.01.2014 um 20:48 Uhr

Hallo,

der student müßte für das aktive wahlrecht dem betrieb drei monate angehören.

MFG

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