Erstellt am 13.01.2014 um 14:29 Uhr von Matze
siehe Wahlordnung §6:
"(3) In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen."
In der Vorschlagsliste ist das geburtsdatum also zwingend.
Erstellt am 13.01.2014 um 14:35 Uhr von bonnibiene
Es geht nicht um die Vorschlagsliste, sondern um die Wählerliste. Leiharbeiter können ja sowieso nicht gewählt werden, daher haben Sie auf der Vorschlagsliste nichts zu suchen ;)
Erstellt am 13.01.2014 um 14:45 Uhr von nicoline
Matze,
eine Vorschlagsliste hat absolut gar nichts mit der Wählerliste zu tun.
Bonnibiene,
die Daten, die der AG zu liefern hat, haben Folgendes zu enthalten:
nach Geschlechtern getrennt, in alphabetischer Reihenfolge, Vorname, Familienname und Geburtsdatum. In diese Aufstellung gehören auch LA, sofern sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden.
In die Wählerliste, die ausgehängt wird, gehört das Geburtsdatum nicht hinein!!!
Erstellt am 13.01.2014 um 14:48 Uhr von nixgefunden
Wahlordnung §6 ???
ich find keinen gültigen §6.
liegt das an mir oder wo findet man die Wahlordnung mit dem §6 ??
Gruß
Erstellt am 13.01.2014 um 14:52 Uhr von Kulum
Dat muss wohl an dir liegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf
Da haste ne WO die auch §6 kennt
Erstellt am 13.01.2014 um 15:13 Uhr von bonnibiene
Also reicht es, wenn wir von den Leiharbeitern nur das Geburtsjahr haben???
Erstellt am 13.01.2014 um 15:49 Uhr von nicoline
Nein, Geburtsjahr gehört zwar zum Geburtsdatum ist aber nicht das komplette Geburtsdatum. Ist es denn für den AG so schwierig, die Geburtsdaten mitzuteilen? Kann ja eigentlich nicht sein.
Erstellt am 13.01.2014 um 15:55 Uhr von schmitti
Auch hier MUSS der AG, hier der Entleiher dem WV die notwendigen Daten liefern. Der hat diese und darf sich hier auch nicht wie beim BR auf Datenschutz betufen. Denn auch der WV ist wie drr BR kein Dritter im Sinne des Datenschutzgesetzes. Also, AG auffordern diese Daten gem WO zu liefern.
Erstellt am 13.01.2014 um 15:59 Uhr von gironimo
Es geht ja darum, dass der Wahlberechtigte am Wahltag das 18. LJ vollendet haben muss. Darum reicht das Geburtsjahr nicht aus.
Und es stimmt natürlich, der AG muss liefern.
Erstellt am 13.01.2014 um 16:04 Uhr von Bonnibiene
Vielen Dank! Das hilft mir weiter :)