Frist zur Konstituierung des BR nach dem Wahltag
Hallo zusammen-hab grad meine Literatur nicht zur Hand. Innerhalb welcher Frist muss sich der neugewählte BR nach dem Wahltag konstituieren, und wer lädt dazu ein bzw. wer oder welches Gremium bestimmt den genauen Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung? Viele Grüße und guten Start in die Woche von den Betriebsratten
Community-Antworten (5)
13.01.2014 um 10:31 Uhr
Der WV bestimmt den Termin der Sitzung. Der WV muss nur innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe eingeladen haben. Konstituierende Sitzung kann auch viel später stattfinden
13.01.2014 um 18:34 Uhr
Hallo,
nö, kölner. da muss ich wiedersprechen..............
copy&paste: Die konstituierende Sitzung des Betriebsrat dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreters (§ 26 Abs. 1 und 2 BetrVG). In Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern sind in der konstituierenden Sitzung auch die weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses (§ 27 Abs. 1 BetrVG) zu wählen. Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden begründet die Handlungsfähigkeit des neu gewählten Betriebsrats. Erst danach kann der Betriebsrat seine Rechte wahrnehmen (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82).
MFG
13.01.2014 um 19:05 Uhr
Rattle, alles, was Du hier per c+p eingefügt hast, stimmt, ändert aber grundsätzlich gar nichts an der Aussage von Kölner.
13.01.2014 um 21:27 Uhr
nicoline und kölner haben recht.
14.01.2014 um 08:06 Uhr
nicoline und kölner haben recht, Nubbel aber nicht.
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