Erstellt am 13.01.2014 um 09:31 Uhr von Kölner
Der WV bestimmt den Termin der Sitzung.
Der WV muss nur innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe eingeladen haben. Konstituierende Sitzung kann auch viel später stattfinden
Erstellt am 13.01.2014 um 17:34 Uhr von Rattle
Hallo,
nö, kölner. da muss ich wiedersprechen..............
copy&paste:
Die konstituierende Sitzung des Betriebsrat dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreters (§ 26 Abs. 1 und 2 BetrVG). In Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern sind in der konstituierenden Sitzung auch die weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses (§ 27 Abs. 1 BetrVG) zu wählen. Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden begründet die Handlungsfähigkeit des neu gewählten Betriebsrats. Erst danach kann der Betriebsrat seine Rechte wahrnehmen (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82).
MFG
Erstellt am 13.01.2014 um 18:05 Uhr von nicoline
Rattle,
alles, was Du hier per c+p eingefügt hast, stimmt, ändert aber grundsätzlich gar nichts an der Aussage von Kölner.
Erstellt am 13.01.2014 um 20:27 Uhr von Nubbel
nicoline und kölner haben recht.
Erstellt am 14.01.2014 um 07:06 Uhr von Topas
nicoline und kölner haben recht, Nubbel aber nicht.