W.A.F. LogoSeminare

Frist zur Konstituierung des BR nach dem Wahltag

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen-hab grad meine Literatur nicht zur Hand. Innerhalb welcher Frist muss sich der neugewählte BR nach dem Wahltag konstituieren, und wer lädt dazu ein bzw. wer oder welches Gremium bestimmt den genauen Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung? Viele Grüße und guten Start in die Woche von den Betriebsratten

1.30505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

13.01.2014 um 10:31 Uhr

Der WV bestimmt den Termin der Sitzung. Der WV muss nur innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe eingeladen haben. Konstituierende Sitzung kann auch viel später stattfinden

R
Rattle

13.01.2014 um 18:34 Uhr

Hallo,

nö, kölner. da muss ich wiedersprechen..............

copy&paste: Die konstituierende Sitzung des Betriebsrat dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreters (§ 26 Abs. 1 und 2 BetrVG). In Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern sind in der konstituierenden Sitzung auch die weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses (§ 27 Abs. 1 BetrVG) zu wählen. Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden begründet die Handlungsfähigkeit des neu gewählten Betriebsrats. Erst danach kann der Betriebsrat seine Rechte wahrnehmen (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82).

MFG

N
nicoline

13.01.2014 um 19:05 Uhr

Rattle, alles, was Du hier per c+p eingefügt hast, stimmt, ändert aber grundsätzlich gar nichts an der Aussage von Kölner.

N
Nubbel

13.01.2014 um 21:27 Uhr

nicoline und kölner haben recht.

T
Topas

14.01.2014 um 08:06 Uhr

nicoline und kölner haben recht, Nubbel aber nicht.

Ihre Antwort