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Betriebszugehörigkeit Kandidaten

G
Gecko
Nov 2016 bearbeitet

Hi zusammen,

zum Kandidieren muss jemand ja 6 Monate im Betrieb sein. Welches Datum gilt als Stichtag? Das Datum der Wahlausschreibung oder der eigentliche Wahltag?

Vielen Dank im Voraus Grüße Gecko

2.387011

Community-Antworten (11)

N
Nubbel

11.01.2014 um 21:30 Uhr

gecko bei allem respekt, du solltest über eine schulung nachdenken

K
Kölner

11.01.2014 um 21:30 Uhr

Wahltag ist entscheidend.

Ich hoffe, dass damit endgültig klar ist, dass Nubbel und Kölner nicht ein und dieselbe Person sind...

G
Gecko

11.01.2014 um 21:40 Uhr

Klar denke ich über eine Schulung nach. Aber solange ich nicht im Betriebsrat bin, macht das nicht wirklich Sinn, danach sofort ;)

N
Nubbel

11.01.2014 um 22:09 Uhr

es gibt auch schulungen für den wahlvorstand

G
Gecko

11.01.2014 um 22:13 Uhr

Macht auch momentan keinen Sinn, da ich nicht Wahlvorstand bin.

S
Snooker

11.01.2014 um 22:16 Uhr

Ich wollte es vorhin schon mal schreiben., dachte mir aber lieber halt Dich mal da raus Rainer (kicher).

H
Hartmut

11.01.2014 um 23:03 Uhr

Hallo gecko, merkwürdig, du fragst gar nicht, welcher Stichtag zur Wählbarkeit entscheidend ist, sondern zur Kandidatur. Hmmm, also zur reinen Kandidatur ist mir kein Stichtag bekannt. Kandidiere ab sofort, wenn du möchtest!

Aber: Wie Kölner schon schreibt, in den BR gewählt werden kannst du nur, wenn du am Wahltag seit mindestens 6 Monaten im Betrieb bist.

N
Nubbel

11.01.2014 um 23:08 Uhr

ihr habt momentan auch keinen?

S
Snooker

11.01.2014 um 23:35 Uhr

Watt, die haben keinen Hartmut :O

G
Gecko

12.01.2014 um 08:06 Uhr

Kandidatur war für mich gleichbedeutent mit Wählbarkeit. Doch wir haben einen (falls Nubbel einen Betriebsrat meint).

H
Hoppel

12.01.2014 um 12:38 Uhr

@ Hartmut

"Hmmm, also zur reinen Kandidatur ist mir kein Stichtag bekannt. Kandidiere ab sofort, wenn du möchtest! "

Du gibst mal wieder unsinnige Wortmeldungen von Dir!

Wenn ein NICHT WÄHLBARER AN auf einer Vorschlagsliste aufgeführt ist, MUSS dieser Wahlvorschlag nach Prüfung durch den WV als ungültig bewertet werden! Dieser Kandidat darf auch nicht einfach vom WV von der Liste gestrichen werden.

Nicht wählbar ist ein AN, der am Wahltag die Voraussetzung gem. § 8 BetrVG nicht erfüllt.

Oder warum wohl müssen in der Wählerliste nur aktiv Wahlberechtigte gesondert gekennzeichnet sein?

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