Betriebszugehörigkeit Kandidaten
Hi zusammen,
zum Kandidieren muss jemand ja 6 Monate im Betrieb sein. Welches Datum gilt als Stichtag? Das Datum der Wahlausschreibung oder der eigentliche Wahltag?
Vielen Dank im Voraus Grüße Gecko
Community-Antworten (11)
11.01.2014 um 21:30 Uhr
gecko bei allem respekt, du solltest über eine schulung nachdenken
11.01.2014 um 21:30 Uhr
Wahltag ist entscheidend.
Ich hoffe, dass damit endgültig klar ist, dass Nubbel und Kölner nicht ein und dieselbe Person sind...
11.01.2014 um 21:40 Uhr
Klar denke ich über eine Schulung nach. Aber solange ich nicht im Betriebsrat bin, macht das nicht wirklich Sinn, danach sofort ;)
11.01.2014 um 22:09 Uhr
es gibt auch schulungen für den wahlvorstand
11.01.2014 um 22:13 Uhr
Macht auch momentan keinen Sinn, da ich nicht Wahlvorstand bin.
11.01.2014 um 22:16 Uhr
Ich wollte es vorhin schon mal schreiben., dachte mir aber lieber halt Dich mal da raus Rainer (kicher).
11.01.2014 um 23:03 Uhr
Hallo gecko, merkwürdig, du fragst gar nicht, welcher Stichtag zur Wählbarkeit entscheidend ist, sondern zur Kandidatur. Hmmm, also zur reinen Kandidatur ist mir kein Stichtag bekannt. Kandidiere ab sofort, wenn du möchtest!
Aber: Wie Kölner schon schreibt, in den BR gewählt werden kannst du nur, wenn du am Wahltag seit mindestens 6 Monaten im Betrieb bist.
11.01.2014 um 23:08 Uhr
ihr habt momentan auch keinen?
11.01.2014 um 23:35 Uhr
Watt, die haben keinen Hartmut :O
12.01.2014 um 08:06 Uhr
Kandidatur war für mich gleichbedeutent mit Wählbarkeit. Doch wir haben einen (falls Nubbel einen Betriebsrat meint).
12.01.2014 um 12:38 Uhr
@ Hartmut
"Hmmm, also zur reinen Kandidatur ist mir kein Stichtag bekannt. Kandidiere ab sofort, wenn du möchtest! "
Du gibst mal wieder unsinnige Wortmeldungen von Dir!
Wenn ein NICHT WÄHLBARER AN auf einer Vorschlagsliste aufgeführt ist, MUSS dieser Wahlvorschlag nach Prüfung durch den WV als ungültig bewertet werden! Dieser Kandidat darf auch nicht einfach vom WV von der Liste gestrichen werden.
Nicht wählbar ist ein AN, der am Wahltag die Voraussetzung gem. § 8 BetrVG nicht erfüllt.
Oder warum wohl müssen in der Wählerliste nur aktiv Wahlberechtigte gesondert gekennzeichnet sein?
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