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Was zählt als Großeltern?

O
Oblatixx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander. Ich habe da mal eine Definitionsfrage. Laut TV gibt es beim Tod eines der Großeltern einen freien Tag. Soweit, so gut. Zählen jetzt die Großeltern des Ehepartners ebenfalls zu dieser Definition oder sind es nur die eigenen?

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es sind nur die eigenen Großeltern gemeint, aber wissen tu ich es eben nicht.

Danke für eure Antworten.

1.608025

Community-Antworten (25)

G
gironimo

10.01.2014 um 18:40 Uhr

Ich stimme Deinem Bauch zu. Ansonsten könntest Du natürlich die Gewerkschaft fragen, die den Tarif abgeschlossen hat.

N
nicoline

10.01.2014 um 18:41 Uhr

Oblatixx, Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es sind nur die eigenen Großeltern gemeint so ist es, denn........ der TV gilt doch für den AN und nicht für den Ehepartner des AN oder?

B
birwein

10.01.2014 um 18:42 Uhr

Würd auch sagen, nur die eigenen Großeltern, Was ist denn das für ein TV? Im öffentlichen Dienst gibt es bei Großeltern schon lange nichts mehr.

O
Oblatixx

10.01.2014 um 19:13 Uhr

Das ist der Tarif für Groß und Außenhandel in Sachsen. Und Gewerkschaft fragen? Neee, nie wieder.

Die letzte Frage an die Truppe war, wie das gemeint wäre, mit der Erhöhung des Urlaubs bei den Alterssprüngen (gab es damals noch). Gilt das ab Geburtstag oder erst im nächsten Jahr? Antwort der Gewerkschaft: Der AN soll mal klagen, dann entscheidet das der Richter ... Das war für mich der Austritt, wenn sie nicht einmal wissen, was sie da unterschrieben haben. Welcher Arbeitnehmer klagt wegen eines Urlaubstages. Weltfremd ohne Gleichen ...

@Nicoline: Das ist schon klar, es geht aber nicht um einen freien Tag für die Ehefrau, sondern für den Arbeitnehmer, wenn deren Oma oder Opa gegangen ist. Die Rennerei ist ja die Gleiche.

Ich danke euch für die Antworten.

T
tommyh

10.01.2014 um 20:20 Uhr

Na toll aber die ausgehandelten Lohnerhöhungen nimmst Du schon mit! Bei uns sagt man Trittbrettfahrer zu sowas!

H
Hartmut

10.01.2014 um 21:34 Uhr

Hallo Oblatixx, gehen wir mal logisch daran ... und nicht ganz so bierernst. :)

Es wäre ja schön, wenn du beim Tode der Großeltern IRGEND einer Person, mit der du NICHT verwandt bist, einen Tag frei bekommen würdest. Du hättest dann praktisch ständig frei. Gut, was!? So ist es aber (leider) nicht.

Nun bedenke, auch mit deiner Ehefrau bist du nicht verwandt (zumindest nicht eng, sonst hättet Ihr ja nicht heiraten dürfen). ERGO können die Großeltern deiner Frau nicht gemeint sein. ;)

O
Oblatixx

10.01.2014 um 22:35 Uhr

@Tommyh: Rede nicht über Dinge, von denen Du keine Ahnung hast. Lies noch einmal und dann geh in Dich! Und wenn Du unbedingt Werbung für die hochgeliebte Verdi machen willst, dann tu es, aber bitte nicht in meinem Thread!

@Hartmut: Doch, jetzt schmeckt mir schon das JEVER ... Es geht aber gar nicht um mich, sondern das war eine ganz einfache Anfrage eines Mitarbeiters, der eben wissen wollte, ob er den einen Tag bekommt, oder nicht. Aber ich kann mich eben doch auf meinen Bauch verlasen ;))

S
Snooker

10.01.2014 um 23:02 Uhr

@Obilaxx Oftmals spricht man dort auch von Verwandtschaft ersten Grades. Großeltern gehören da leider in die Kategorie des zweiten Grades. Sollte bei euch mal Bedarf bestehen solltet ihr nach den Normen des § 616 BGB schauen.

T
tommyh

11.01.2014 um 00:47 Uhr

@obilix ach du bekommst einmal ne Antwort die Dir nicht passt und schon scheinst Du um Dich zu beissen ! Geh Du mal lieber in Dich und überleg wer für Deine Löhne kämpft wenn nicht die Gewerkschaft! Das da nicht alle Mitarbeiter toll sind ist normal aber das hat ja nix mit der grundsätzlichen Arbeit einer Gewerkschaft zu tun.

K
Kölner

11.01.2014 um 01:18 Uhr

@tommyh So pauschal stimmt das nicht. Es ist richtig, dass die Solidargemeinschaft bestehend aus den AN der Branche, Sparte oder was auch immer als gemeinschaftliche Aktion AUCH streikt um zB höhere Löhne zu bekommen. Aber... ...die AN finanzieren diese Kampfkraft im Endeffekt selbst durch ihre üppigen Beiträge

Und gerade bei ver.di muss man - bis auf wenige Ausnahmen - durch die Bank weg sagen: Sie haben diese naive Treue der Mitglieder in manch einem Bezirk NICHT verdient. Ganz im Gegenteil: Sie treten langjährigen Mitgliedern, die leider Opfer eines unterdurchschnittlichen Organisationsgrad geworden sind, auf die Füße indem sie diese sich selbst überlassen und KEINEN Finger krümmen. Schon gar nicht für eine Lohnerhöhung.

Ich halte viel davon, wenn Gewerkschaftsmitglieder etwas mehr Demut zeigen vor anders denkenden. Umgekehrt kann ich (als altes Gewerkschaftsmitglied) sagen: So ganz ist der Ritt ins neue Jahrtausend den Gewerkschaften noch nicht gelungen. Man ruht sich auf der Vergangenheit aus, lobt die Errungenschaften des TVG (was dem Grunde nach nur eine Zementierung der Macht der Gewerkschaften ist), gewährt längst nicht mehr jedem den Arbeitsrechtsschutz und verkauft kommerziell auch noch die eigene, umfangreiche Adressendatenbank an Dritte ohne Mitteilung an die Betroffenen.

Und ich gehe jetzt noch nicht mal auf deine intolerante Äußerung ggü oblatix ein, der etwas ablehnt und den DU anmachst, weil DU nicht bereit bist deine Engstirnigkeit einer Erweiterung zu unterziehen. Das nenne ich einseitig, stumpf und ist nicht zu rechtfertigen.

T
tommyh

11.01.2014 um 01:24 Uhr

Na da fragt sich doch wer hier engstirnig ist du hast deinen Nick aber arg zurecht Null warum sollen Gewerkschaftsmitglieder wohl Demut vor Trittbrettfahrern haben ???

K
Kölner

11.01.2014 um 01:27 Uhr

Ich mag es, wenn Menschen sich selbst entlarven, indem sie vorher was heucheln, was ihnen nachher um die Ohren fliegt. Viel Spaß beim ärgern darüber.

PS: Deine App funktioniert nicht. Du solltest sie neu laden.

T
tommyh

11.01.2014 um 01:28 Uhr

????wasmeinst Du

P
paula

11.01.2014 um 02:55 Uhr

zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten gehört in Deutschland neben der Koalitionsfreiheit auch die negative Koalitionsfreiheit. Solche rechte sollten gerade auch BRs anerkennen und nicht durch solch diskreditierende Äußerungen beschädigen.

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er GEW-Mitglied wird und muss für sich die Konsequenzen bewerten. Solch höchstpersönliche Entscheidung gilt es in meinen Augen zu respektieren.

ver.di hat viel verbrannte Erde hinterlassen. Nach dem Zusammenschluss war man zunächst mit sich selbst beschäftigt und hat viele Betriebe im Regen stehen gelassen. Es ist aber leider nicht besser geworden. Nur als Beispiel: unser Laden mit über MA 5000 MA am Standort wird bis heute nur mangelhaft betreut. Nahezu jährlich wechselt der Zuständige und eine effektive Betreuung findet nicht statt. Der Organisationsgrad ist seit Gründung von ver.di bei uns im Haus von 60% auf ca. 10% gesunken. Eine fatale Entwicklung. Was macht ver.di? Nix! Anstrengungen der ver.di Mitglieder im Betrieb werden noch torpediert.

Dazu kommt, dass ver.di als Gemischtwarenladen gar nicht mehr die Interessen aller Beschäftigten vertreten kann. Beispiel bei uns: Bürgerversicherung. Wir sind ein Versicherungsunternehmen mit privater Krankenversicherung (PKV). Alleine bei uns im Betrieb mehr als 700 MA. ver.di macht sich stark für die Bürgerversicherung. Diese würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stärken aber in der PKV zu massiven Personalabbau führen. ver.di gibt bei der Hans-Böckler-Stiftung sogar ein Gutachten in Auftrag. Danach fallen sind durch die Bürgerversicherung in Deutschland 100000 Arbeitsplätze bedroht. Trotzdem setzt man sich nicht für die Beschäftigten der PKV ein. Wie soll man da noch jemand für GEW motivieren?

A
ActionHero

11.01.2014 um 03:47 Uhr

@All

Um zur eigentlichen Frage zurückzukommen……

Sorry, aber so langsam bekomme ich so meine Zweifel, ob hier wirklich logisches Denken den hier abgegeben Antworten zugrunde liegt………

Großeltern ist ein Oberbegriff und bezeichnet Großmutter und Großvater in der Generationenabfolge die Eltern der Eltern eines Kindes, im Regelfall also vier Personen.

Ich kann jetzt machen was ich will, aber am Ende des Irrgartens tauchen immer alle vier vor mir auf…

Da ja auch ich noch täglich dazulernen möchte, erkläre mir jetzt bitte einmal jemand, wie ich hier die gentechnische Verbindung loswerde, um hier einige ausgrenzen zu können!

Nachtrag Sorry, aber wenn ich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht etwas von einem Bauchgefühl höre oder Lese, bekommt mein Magen regelmäßig so komische Anwallungen. Sagt es doch nur aus, wie ich es gerne hätte, nicht aber, wie es wirklich ist.

H
Hartmut

11.01.2014 um 09:26 Uhr

@ActionHero: Du hast natürlich recht, was deine leiblichen Großeltern anbelangt, nicht aber, was die Großeltern deiner Partnerin angeht. Da ist eben kein genetischer Zusammenhang mit dir.

@All: Was ver.di anbelangt, teile ich die allgemeine Einschätzung. Ich bin auch ziemlich enttäuscht. Bei amazon zeigt die schwache Arbeit der letzten Jahre ja leider schon Wirkung, nicht wahr. Und ich fürchte, das ist erst der Anfang ...

G
Globus

11.01.2014 um 09:35 Uhr

Nu ich mal... genau genommen sagt der 616 nichts aus über das wer und wann. er sagt nur dass es einem unzumutbar sein muß, die Arbeitsleistung zu erbringen. Aus diesem Grund wurden schon viele Streitigkeiten vom Gericht entschieden. Es gilt halt immer der Einzelfall... Beispiel: Lebe mit Frau und Kindern bei den Schwiederelter. Schwiedermutter verstirbt - mein Verältnis zur Schwiegermutter ist aber so wie zur eigenen - nu verstirbt sie auh noch plötzlich. Hier könnte dann sehr wohl eine Verhinderung zur Dienstpflicht vorliegen...

Wie gesagt, man muß sich immer den Einzelfall ansehen... Um aber den meisten Streit von vornherein aus dem Wege zu gehen, kann man das grob in einer BV regeln...

O
Oblatixx

11.01.2014 um 09:58 Uhr

@Tommyh

und schon scheinst Du um Dich zu beissen Wo und wann? Zwei Dinge müssen wir wohl mal klarstellen:

  1. Wenn ich etwas unterschreibe und es als Erfolg verkaufe, dann aber rate, einen Richter klären zu lassen, was ich da eigentlich unterschrieben habe, dann rüttelt das schon an den Grundlagen meiner Arbeit.

  2. Nach 40 Jahren Gewerkschaftszugehörigkeit, davon reichlich 20 Jahre Verdi und Vorgänger, da muss ich mir nicht Trittbrettfahrerei von DIR vorwerfen lassen. Wenn Ihr alle so denkt (Gottseidank ist das nicht so!), braucht sich keiner über Mitgliederschwund mehr wundern.

@all: Danke für eure Antworten

A
ActionHero

11.01.2014 um 10:26 Uhr

@Hartmut

Jau, natürlich hast du recht. Aber auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt etwas pingelig wirke; so hat Globus hier den richtigen Namen bereits benannt.

Die des Ehepartners sind halt immer Schwieger und nicht direkt. Von daher verbietet sich hier eine gleiche Zuordnung. Wenn ich also von Großeltern spreche, so kann immer nur die direkte Linie gemeint sein. Und wenn in einem TV etwas von Großeltern steht, fallen halt alle die sich unter Schwieger einordnen dürfen, hier raus.

@Globus

„kann man das grob in einer BV regeln“ Sorry, aber da sehe ich so einige rechtliche Hindernisse. Allein schon der von dir hier Genannte 616 steht dem eigentlich schon entgegen. Wie du schon richtig schreibst, ist dieses einzelfallabhängig und unterliegt letztlich einer richterlichen Entscheidung. In einer BV werde ich dieses kaum so Regeln können, dass diese dann entfällt und somit auch eine Rechtsinstanz damit aufgehoben wird.

„Hier könnte dann sehr wohl eine Verhinderung zur Dienstpflicht vorliegen...“ Auch das sehe ich durchaus kritisch. Hier gibt es vieles, was hier hineininterpretiert werden könnte. Im Grund könnte das dann für alle Arten von Lebensgemeinschaften gelten. Im weitesten Sinne sogar für ein ganzes Volk. Denn wie heißt es doch so schön? „Ich Liebe euch doch alle!“

In diesem Sinne Wünsche ich allen hier ein schönes Wochenende. Und pinkelt euch bitte nicht immer gleich bei der kleinsten Gelegenheit an......

G
Globus

11.01.2014 um 10:33 Uhr

@ActionHero Doch doch, das kann man sehr wohl grob in einer BV regeln. Wir haben das im letzten Jahr gemacht - aber wie gesagt grob. Rechtliche Hindernisse gibt es da keine, da solche Dinge in der Regel halt in TV oder BV geregelt sind. Bei uns heißt der Passus "Bezahlter Sonderurlaub". Wir haben darin nciht mal feste Tage, sondern gerade bei Todesfällen einen Zeitraum. ein Absatz tiefer steht dann "...die Dauer hängt vom Einzelfall ab..."

Weiterhin haben wir bei Streitigkeiten des AN mit AG über die Dauer das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates eingebracht...

Und wir sind noch einen Schritt weiter gegangen. Bei uns gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Ereignis...

Du siehst, man kann vieles, wenn man sich vorher erkundigt und auch das ein oder andere einschlägige Urteil dem Arbeitgeber zum überdenken vorlegt...

Und glaub mir, das funktioniert ;-) auch rechtssicher...

T
tommyh

11.01.2014 um 11:40 Uhr

@null ich meinte was du mit meiner App meintest? Zum Thema Gewerkschaft sind wir eh zu weit auseinander um darüber zu reden!

K
Kölner

11.01.2014 um 11:45 Uhr

Nach wie vor: Du scheinst ein schlechtes Handy oder Software zu haben, sonst wüsstest du, wer dich im Forum tatsächlich anredet, bevor man unverschämt jemanden als "Null" bezeichnet.

O
Oblatixx

11.01.2014 um 11:58 Uhr

Ist ein Hardliner, der darf das ...

Schönes Wochenende

T
tommyh

11.01.2014 um 15:03 Uhr

@null les doch mal Deine Antworten durch!

G
ganther

11.01.2014 um 18:09 Uhr

Mein app hat verschiedene Namen hier auch immer wieder falsch mit "null" wiedergegeben. Updaten oder komplett neu laden und gut ist

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