Mitarbeiterin hat keine Möglichkeit mehr ihr Kind in den Kindergarten zu bringen - was tun?
Hallo zusammen,
wir haben da mal folgende Frage:
bei uns arbeitet ein Ehepaar in der gleichen Abteilung. In dieser Abteilung wird Schicht gearbeitet. Der Mann muss Frühschicht arbeiten d. h. er fängt um 05:45 Uhr an. Die Frau soll je nach Bedarf früh oder spät arbeiten (spät heisst 9:00 Uhr). Die haben ein Kind von 4 Jahren, wer das Kind dann in den Kindergarten bringen soll - o-Ton AG: Dies ist nicht Sache des Arbeitgebers - weiss keiner. Großeltern gibt es nicht (tot), andere Verwante sind weit weg und müssen arbeiten. Offiziell zum BR gehen darf sie nicht, da sie sonst mit Psychterror rechnen muss, war in der Vergangenheit ganz massiv betrieben worden, sodass stationäre Behandlung der Kollegin gemacht werden musste. Hier war der BR integriert und auch die ganzen Ämter. Die können zur jetzigen Situation aber auch nichts sagen ausser, wenn sie das machen , müssen sie damit rechnen, dass der AG sie rausschmeisst.
Wir wissen uns nicht mehr zu helfen und brauchen dringend Hilfe.
Community-Antworten (10)
04.07.2008 um 11:19 Uhr
Hallo, leider hat der Arbeitgeber recht, es ist nicht seine Sache. Wenn der AG nicht freiwillig einlenkt und nach einer Lösung sucht kann man nichts machen. Leider
04.07.2008 um 11:55 Uhr
@monk,
...Offiziell zum BR gehen darf sie nicht, da sie sonst mit Psychterror rechnen muss,....was sind denn das für Zustände? ....wer das Kind dann in den Kindergarten bringen soll - ...Nachbarschaftshilfe, Elternbeirat, Kindergartenleitung ansprechen....schon probiert?
04.07.2008 um 12:01 Uhr
Hallo, das heisst also mit anderen Worten, dass zum einen vom von jedem Bürger in der Bumndesrepublik Deutschland verlangt wird Kinder in die Welt zu setzen, aber der AG zum anderen dafür sorgen kann, dass das unterbunden wird? das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Bedeutet damit, dass man sich mal an die Familienministerin Ursula von der Leyen wenden sollte, vielleicht kann die unserem chef ja mal erzählen wie er auf die Wélt gekommen ist !?!
04.07.2008 um 12:07 Uhr
Die Sache mit der Nachbarschaftshilfe können wir abhaken, da das Kind in einem ganz anderen Stadtteil in den Kindergarten geht. Der Elterbeirat wurde schon gefragt, aber der kann auch nicht helfen. Die Kindergartenleitung hat das Problem, dass das Kind das erste ist was morgens so früh da ist und die können die Arbeitszeiten nicht ändern. Das Problem ist auch, dass es hier bei uns nur sehr wenige Kindergärten gibt, die um 6 oder vor 6 aufmachen und diesen Platz bekommen zu haben ist schon ein Wunder gewesen, weil alles brechend voll ist. Die waren sogar schon im Rathaus, aber die helfen auch nicht weiter.
04.07.2008 um 12:21 Uhr
@monk, erstmal bin ich genauso erstaunt wie pirat, Frage mich nur, wenn MA bei Kontakt mit BR Probleme bekommen, dieser nichts unternimmt. Das ja auch schon eine Behinderung der BR-Tätigkeit darstellt. Warum versucht der BR nicht eine Betriebsvereinbarung über Chancengleichheit, Beruf und Familie mit der GL abzuschliessen?
04.07.2008 um 12:25 Uhr
@ridgeback, eine Art "Dechavue...
04.07.2008 um 12:27 Uhr
@monk: "soll... je nach bedarf.." Wie lief es den bislang? Und vor allem: Was steht im AV?
04.07.2008 um 12:35 Uhr
@all,
wir als BR haben eine RAin nen netten Brief schreiben lassen, wenn er so weiter macht gibt´s § 20iger verfahren, Unterlassung etc. Das Problem ist, dass er die einzelnen Leute massiv unter Druck setzt und natürlich genau weiss, dass XY beim BR war oder so, wenn wir den GF ansprechen. Im AV steht nicht, aber auch wirklich nichts. Dieser AV ist so neutral gehalten, dass er fast für jeden job gelten könnte. Was uns brennend interessier ist diese BV über Chancengleichheit, Beruf und Familie. Was ridgeback hier schreibt. Wie soll so eine BV denn aussehen? Hat da einer ein Muster?
04.07.2008 um 13:04 Uhr
@Monk
Ich würde es mal mit §6 Abs.4 b.) ArbZG probieren.
Gruss Doc
04.07.2008 um 13:36 Uhr
@monk: Ihr wißt aber schon, dass ihr bei der Dienst-/Schichtplangestaltung und Beginn / Ende der AZ mitzubestimmen habt. Umso mehr, wenn der AV nichts dazu sagt.
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