Wie wird bei der Sozialauswahl der Punkt "Unterhaltspflichten" gesehen bzw bewertet?
Unterhaltspflichten nur für Kinder? Geschiedene oder getrennt lebende? Freiwilliger Unterhalt gegenüber Großeltern? Und falls jemand eine Ehefrau hat, die aber nur eine minimale Rente bezieht da Erwerbsunfähig?
Vielen Dank für möglichst viele Infos, Gerichtsurteile, Kommentare etc.

Gruss on den Betriebsratten