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Mein Abteilungsleiter wünscht sie eine aufnahme in den E-Mail verteiler.

A
Anstrengend
Jul 2022 bearbeitet

Guten Tag, hin und wieder Informiere ich meine Abteilung per Mail wenn es Neuigkeiten gibt. Ich bin im BR und deshalb recht nahe an der Geschäftsleitung und neuen Beschlüssen oder Änderungen beteiligt. Mein Abteilungsleiter möchte mit in den E-Mail Verteiler wenn ich meine Kollegen zb über eine Betriebsvereinbarung oder den Wunsch der Geschäftsleitung diese zu ändern informiere, er möchte sogar das ich diese E-Mail vorher mit ihm abstimme bevor ich sie der Belegschaft sende. Darf er das?

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Community-Antworten (9)

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Relfe

25.07.2022 um 13:51 Uhr

wenn er kein leitender Angestellter ist, da bist Du als BRM ja auch für ihn zuständig, daher würd eich ihn dann auch mit in den Verteiler aufnehmen. Er hat ja dann dasselbe Recht auf Informationen wie die anderen Kollegen.

hierzu: "er möchte sogar das ich diese E-Mail vorher mit ihm abstimme bevor ich sie der Belegschaft sende" niemand hat das Recht, das ein BRM vorher mit Ihm seine "Mitteilungen" abstimmen muss, solange des BRM das nicht im "Namen des BR" macht (das wäre nämlich Aufgabe des BRV) sollte der Abteilungsleiter hierbei sogar beabsichtigen, dich als BRM zu beeinflußen, dann wäre das eine Straftat. (davon können wir ausgehen, sonst macht das ansinnen keinen Sinn)

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Muschelschubser

25.07.2022 um 13:53 Uhr

Kurz gesagt: Er darf alles fragen, Du musst nicht auf alles antworten. Oder: er darf Dich um alles bitten, Du musst nicht allem Folge leisten.

Ich frage mich aber, warum der Abteilungsleiter außen vor bleiben sollte. Wenn es um Betriebsvereinbarungen o.ä. geht, betreffen sie ihn als Angestellten ja genau so. Oder gab es mal Vorfälle mit dem Abteilungsleiter, die für die Abteilung von Nachteil waren? Wenn man unter solch verhärteten Umständen nur mit den direkten Kollegen kommuniziert, kann man das, mit entsprechendem Rückgrat, auch so gegenüber dem Abteilungsleiter vertreten.

Ansonsten kannst Du ja mailen wem Du willst (natürlich unter Einhaltung DSGVO), es sei denn Ihr habt ganz enge Regelungen zum Umgang mit elektronischen Kommunikationskanälen getroffen.

Wenn Du die Mails allerdings ausdrücklich als BR verfasst, dann muss schon die Frage erlaubt sein, wie sinnig eine Mail an einen vorselektierten Personenkreis ist.

Beim Inhalt Deiner Mails hat er selbstverständlich kein Mitspracherecht. Wie gesagt: er darf Dich um alles bitten, Du musst nicht allem Folge leisten.

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Relfe

25.07.2022 um 14:29 Uhr

@Muschelschupser

Nein, fragen darf er nicht, schon der Versuch ist strafbar und das sollte der Fragende wissen bevor er fragt.

"Beim Inhalt Deiner Mails hat er selbstverständlich kein Mitspracherecht. Wie gesagt: er darf Dich um alles bitten, Du musst nicht allem Folge leisten. "

wenn die Frage den Versuch darstellt, den BRm zu beeinflußen (und das tut sie eindeutig), dann ist das schon "der Versuch der Beeinflußung"

M
Muschelschubser

25.07.2022 um 14:50 Uhr

@Relfe

Deshalb interessieren mich die Hintergründe.

Wenn der Abteilungsleiter normaler Angestellter ist, und im Gegensatz zu den anderen Kollegen erfährt er nichts über BV-Änderungen o.ä., dann finde ich zumindest die Frage legitim warum er die Mails nicht erhält. Solange er kein leitender Angestellter ist, geht ihn das genau so viel an wie den Rest der Belegschaft. An der Stelle könnte ich dementsprechend auch noch keinen Versuch der Beeinflussung herleiten. Weitere Details über etwaige Vorfälle würden an dieser Einschätzung eventuell etwas ändern.

Die Grenze ist für mich aber definitiv dort überschritten, wo er generell Einfluss auf die Verfassung der Mails nehmen möchte, indem sie grundsätzlich mit ihm abgestimmt werden sollen. Das ist überhaupt nicht seine Baustelle.

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rtjum

25.07.2022 um 16:02 Uhr

ich störe mich so ein bisschen an "wenn ich meine Kollegen zb über eine Betriebsvereinbarung oder den Wunsch der Geschäftsleitung diese zu ändern informiere" wieso macht das ein einzelner BR nur für seine Abteilung und nicht der BR als Gremium an alle Mitarbeiter. Wenn das so in mehreren Abteilungen passiert gibt es möglicherweise unterschiedliche Infomails. Macht ein tolles Bild.

Wenn der Abtl-Leiter kein leitender Angestellter ist hat er natürlich das Recht diese Mails auch zu erhalten. Alles weitere darf er fragen musst Du aber nicht machen. Ob das dann schon Behinderung der BR-ARbeit ist mag ich nicht zu beurteilen.

L
lolium

27.07.2022 um 09:22 Uhr

rtjum, woher leitest Du das Recht des Abteilungsleiters her diese Mails zu erhalten?

Grundsätzlich halte ich es, genauso wie Du für sinnvoll, als Gremium die Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam zu gestalten. Darüber hinaus ist aber auch jedes BR-Mandat eigenstänig. Wenn "@Anstrengen" im seiner Abteilung darüber hinaus noch weitergehend informiert, oder die Infos aus dem Gremium für unzureichend hält ist das seine Entscheidung, genauso auch, ob er es für sinnvoll ansieht, den Abteilungsleiter mit in den Verteiler aufzunehmen.

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Relfe

27.07.2022 um 10:42 Uhr

@lolium

wenn der Abt-Leiter kein "leitender Angestellter" ist, das ist er seitens der BRM genauso zu behandeln wie jeder andere MA der kein leitender Angestellter ist auch. Informiert ein BRM dann "sein gesamtes Team" und läßt immer einen MA explizit aus, dann ist das min. "unschön", andere würden behaupten das wäre schon "mobbing" Man kann auch als BRM "Mobbing" betreiben. Es gibt keinen Grund, eine Führungskraft von den Informationen auszunehmen, die auch ihn als MA betreffen, oder?

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lolium

28.07.2022 um 17:22 Uhr

so pauschal ist das natürlich schwer zu beurteilen. Abt-Leiter ist ja nicht gleich Abt.Leiter. Ich glaube die Bandbreite ist da groß. Meine Erfahrung mit dem ein oder anderen Abt-Leiter: wenn es um die Rechte der eigenen Leute in der Abteilung geht will man vom BR und Mitbestimmung nichts wissen. Wenn es aber gerade gut passt schreit man nach dem BR, man sei ja schließlich auch Beschäftigter und der BR solle dann mal gefälligst auch was für ihn tun. Und wenn es berechtigt ist mache ich das sogar auch.

Aber nein, ich behandle nicht alle gleich. Gleichbehandlung ist für mich auch nicht gleichzusetzten mit Gerechtigkeit. Und das ist eher mein Ansporn.

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Relfe

28.07.2022 um 17:51 Uhr

"Aber nein, ich behandle nicht alle gleich. Gleichbehandlung ist für mich auch nicht gleichzusetzten mit Gerechtigkeit. Und das ist eher mein Ansporn."

und wer legt fest was gerecht ist? wer steht über dem BetrVG das er entscheiden kann, dem MA steht keine BR-Information zu?

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