Sachgrundlose Befristung der Stundenaufstockung über die zwei Jahre hinaus?
In unserem Betrieb gibt es mehrere Mitarbeiter, die mit 75% der regulären Arbeitszeit beschäftigt sind und eine zusätzliche, befristete Stundenaufstockung auf 100% haben. In einem Fall wurde diese Aufstockung jetzt ohne Sachgrund weiter befristet verlängert. Die Kollegin arbeitet jetzt über zwei Jahre mit 100% Arbeitszeit. Ihre FRrage: Hat sie einen Anspruch auf die unbefristete Aufstockung ihres Arbeitsvertrags auf 100%?
Community-Antworten (6)
11.08.2008 um 14:57 Uhr
Hallo MM,
wenn ich dich richtig verstehe, hat eine (oder mehrere) unbefristet beschäftigte Teilzeitmitarbeiter eine befristete Aufstockung der Arbeitzeit. Hier gilt die Grenze von 2 Jahre nicht.
Nach § 9 TzBfG kann jeder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anzeigen und muss bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt werden, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
MfG Angi1
11.08.2008 um 15:32 Uhr
Also,
als erstes ist der Umfang der Tätigkeit nicht wichtig. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ohne Sachgrund höchstens auf 2 Jahre befristen. Egal, ob der Umfang der Tätigkeit sich verändert oder nicht. Siehe auch: Teilzeit und Befristungsgesetz § 14 Abs. 2 Gruß didius
11.08.2008 um 15:35 Uhr
Tipp an deine Kollegin:
Die Befristung ist nicht rechtmäßig und kann im Falle eines Falles (wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt wird) vor Gericht angefochten werden.
11.08.2008 um 17:46 Uhr
@MM Vielleicht hift euch das weiter:
11.08.2008 um 18:00 Uhr
@didius Möchtet du deine Antwort und auch die Widerholung nicht noch mal überdenken?
12.08.2008 um 12:53 Uhr
@alle: Danke für Eure Antworten! @didius: tja, es wäre schön, wenn Du Recht hättest. Ich finde aber leider keine Rechtsgrundlage, die Deine Aussage stützt.
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