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Sachgrundlose Befristung der Stundenaufstockung über die zwei Jahre hinaus?

M
MM
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es mehrere Mitarbeiter, die mit 75% der regulären Arbeitszeit beschäftigt sind und eine zusätzliche, befristete Stundenaufstockung auf 100% haben. In einem Fall wurde diese Aufstockung jetzt ohne Sachgrund weiter befristet verlängert. Die Kollegin arbeitet jetzt über zwei Jahre mit 100% Arbeitszeit. Ihre FRrage: Hat sie einen Anspruch auf die unbefristete Aufstockung ihres Arbeitsvertrags auf 100%?

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Community-Antworten (6)

A
Angi1

11.08.2008 um 14:57 Uhr

Hallo MM,

wenn ich dich richtig verstehe, hat eine (oder mehrere) unbefristet beschäftigte Teilzeitmitarbeiter eine befristete Aufstockung der Arbeitzeit. Hier gilt die Grenze von 2 Jahre nicht.

Nach § 9 TzBfG kann jeder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anzeigen und muss bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt werden, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Vielleicht hilft Dir das weiter.

MfG Angi1

D
didius

11.08.2008 um 15:32 Uhr

Also,

als erstes ist der Umfang der Tätigkeit nicht wichtig. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ohne Sachgrund höchstens auf 2 Jahre befristen. Egal, ob der Umfang der Tätigkeit sich verändert oder nicht. Siehe auch: Teilzeit und Befristungsgesetz § 14 Abs. 2 Gruß didius

D
didius

11.08.2008 um 15:35 Uhr

Tipp an deine Kollegin:

Die Befristung ist nicht rechtmäßig und kann im Falle eines Falles (wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt wird) vor Gericht angefochten werden.

C
carrie

11.08.2008 um 17:46 Uhr

I
Immie

11.08.2008 um 18:00 Uhr

@didius Möchtet du deine Antwort und auch die Widerholung nicht noch mal überdenken?

M
MM

12.08.2008 um 12:53 Uhr

@alle: Danke für Eure Antworten! @didius: tja, es wäre schön, wenn Du Recht hättest. Ich finde aber leider keine Rechtsgrundlage, die Deine Aussage stützt.

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