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Betriebsratsbüro Verlegung; jeder MA muss dann am Büro des Betriebsstättenleiters vorbei -was tun?

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DMarcus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,... Wir haben vollgendes Problem, unser Geschäftsführer will unser Betriebsratsbüro, welches sich momentan mitten in der Firma befindet und somit gut für jeden zu erreichen ist, umbauen lassen um da zwei Büros für Vorgesetzte draus zu machen. Uns will er in die Verwaltung stecken, die erstens ganz am Ende des Betriebes ist und dazu kommt das jeder dann an dem Büro des Betriebsstättenleiter vorbei muss, dessen Türe immer offen steht und der größte Gegner des BR ist. Also kann man sich vorstellen wie oft demnächst Mitarbeiter vorbei kommen würden wenn sie erst eine Art Spießrutenlauf über sich bis zum BR-Büro ergehen lassen müssen. Außerdem kommen Rollstuhlfahrer nur über Umwege durch den Garten dort hin und wir haben hier ein paar davon!! Für einen Hinweis ob und wie wir was dagegen tun können wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

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carrie

27.11.2007 um 10:30 Uhr

Hallo Der AG kann dem BR die Nutzung einmal zugesagter Räumlichkeiten nicht untersagen, selbst wenn die Räume nicht sachgerecht genutzt werden, es sei denn, der AG stellt andere, gleichwertige Büroräume zur Verfügung. Der AG begeht verbotene Eigenmacht, wenn er den BR aus dem von ihm bislang benutzten Zimmer hinauswirft oder das Büro eigenmächtig ausräumt und mit einer Schließanlage versieht. § 40 Abs. 2 BetrVG!

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DMarcus

27.11.2007 um 11:48 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!!! Hab es dann auch im Basiskommentar des BetrVG unter §40 Randnummer 26 gefunden. Werden es versuchen das das neue Büro nicht gleichwertig ist, da es nicht ohne weitere Probleme zu erreichen ist und nicht so vorteilhaft für die Belegschaft ist wie das alte es war. Mal sehen. Danke noch mal!!

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Immie

27.11.2007 um 17:15 Uhr

@DMarcus Fitting §40 RN 85 ...der AG ist berechtigt dem BR andere Räume als die bisher benutzten zur Verfügung zu stellen, sofern diese ebenfalls den konkreten Erfordernissen des BR genügen...

RN 83 ...die überlassenen Räume müssen grundsätzlich im Betrieb liegen...

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