Im Fristenrechner wird immer nur ein Tag als Wahltag angesetzt. Da bei uns aber Arbeitnehmer teilw. erst am Samstag die Möglichkeit haben zum Firmensitz zu kommen, benötigen wir z. B. einen Freitag und eine Samstag als Wahltag. Ist es rechtlich korrekt und wie wirken sich 2 Tage auf die Fristen aus?

Gruß

Borussia