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Zwei Wahltage

B
Borussia
Nov 2016 bearbeitet

Im Fristenrechner wird immer nur ein Tag als Wahltag angesetzt. Da bei uns aber Arbeitnehmer teilw. erst am Samstag die Möglichkeit haben zum Firmensitz zu kommen, benötigen wir z. B. einen Freitag und eine Samstag als Wahltag. Ist es rechtlich korrekt und wie wirken sich 2 Tage auf die Fristen aus?

Gruß

Borussia

2.878021

Community-Antworten (21)

H
Hoppel Akzeptiert

09.01.2014 um 20:26 Uhr

Entscheidend ist der letzte Wahltag.

Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit, die persönliche Stimmabgabe an mehreren Tagen ermöglichen zu können. Die Wahlurne muss dann halt am Ende des ersten Tages sorgfältig versiegelt und am nächsten Tag in öffentlicher Sitzung wieder entsiegelt werden.

G
Globus

09.01.2014 um 20:39 Uhr

warum haben die nur dann die Möglichkeit? Dazu möchte ich auch noch die Möglichkeit der Briefwahl einwerfen ;-)

B
Borussia

09.01.2014 um 21:17 Uhr

Es handelt sich um Fahrer, die zu verschiedenen Zeiten an den Standort zurückkommen. Eine Vorplanung ist nicht möglich. Gruß Borussia

G
Globus

09.01.2014 um 22:43 Uhr

Im Anbetracht des Aufwandes - und der von dir gegebenen Antwort, halte ich die Antwort von Hoppel als falsch. Ich wage zu bezweifeln, dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit des Wahlvorstandes und die öffentliche wieder Öffnung der Wahlurne zahlen muss...

Aus diesem Grund, fand ich nachwirkend meine Antwort als die richtige... und zwar - dass die KollegenInnen die Briefwahl unternehmen können...

Aber sei es drum... Ich als AG würde ein solches Ansinnen wie Hoppel es beschriebt mit den mir jetzt vorliegenden Infos eindeutig stoppen.... ähhhh stoppen lassen...

H
Hoppel

09.01.2014 um 22:57 Uhr

Ach Globus ...

Als AG hast Du doch überhaupt KEIN RECHT, Dich in die BR-Wahl einmischen zu dürfen. Und weil der Gesetzgeber die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe ganz eindeutig bevorzugt, hat der AG noch schlechtere Karten ...

Die beabsichtigte Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden, kann vom WV genauso beschlossen werden und der AG wird die ev. zusätzlichen Stunden des WV vergüten oder in Freizeit ausgleichen müssen.

S
Snooker

09.01.2014 um 22:58 Uhr

Der Wahlvorstand setzt den Termin an und der AG hat sorge zu tragen das jedem MA der Gand zur Wahlurne gewährleistet wird. In dem Fall hat er Touren auch so zu dispositionieren.

G
Globus

09.01.2014 um 23:05 Uhr

Ne, ne ne... der WV kann nciht unverhältnismäßig irgendwas bestimmen - der AG kann dagegen eine einstweilige Verfügung bewirken wenn die Wahl des WV unverhältnismäßig sind...

Und Rainer, alter kumpel... Wenn die auf langzeit fahrt sind, kann der AG das nciht zwingend koordinieren - dafür gibt es Briefwahlen ;-)

Also Leute, immer locker in der Hose bleiben, der WV kann sich bei weitem nicht alles erlauben...

G
Globus

09.01.2014 um 23:09 Uhr

"Der Wahlvorstand setzt den Termin an und der AG hat sorge zu tragen das jedem MA der Gand zur Wahlurne gewährleistet wird." das ist doch wohl nciht dein Ernst.... Monteure sind in Russland und müssen die Montage abbrechen um zur wahl persönlich zu erscheinen? Vergiss es...

Wer aus welchem Grund auch immer nicht am Wahltag da sein kann (krankentransporte muss der AG auch nciht zahlen), aber an der Wahl teilhaben möchte, kann jederzeit die Briefwahl beim WV beantragen...

So ist es und so bleibt es...

Der AG ist hier nciht der Goldene Dukaten Scheißende esel!!!

S
Snooker

09.01.2014 um 23:13 Uhr

Im Eingangsthread ist auch nicht die Rede davon das alle erst am Samstag rein kommen. In dem Fall würde ich Dir ja beipflichten was die Unverhältnismäßigkeit betrifft. Im übrigen bin auch ich jetzt Berufskraftfahrer und weiß das es einigermaßen geht mit der Planung. Wäre aber auch mit auf Seiten des AG zu rechnen. Daher würde ich auch teilweise Briefwahl vorschlagen.

H
Hoppel

09.01.2014 um 23:19 Uhr

@ Globus

"Ne, ne ne... der WV kann nciht unverhältnismäßig irgendwas bestimmen - der AG kann dagegen eine einstweilige Verfügung bewirken wenn die Wahl des WV unverhältnismäßig sind... "

Hier von einer Unverhältnismäßigkeit ausgehen zu wollen ist einfach lächerlich! Außerdem kann der AG mit Sicherheit keine eV erwirken, welche die persönliche Stimmabgabe an zwei Tagen verbieten würde. Schreib nicht einen solchen Stuss!

G
Globus

09.01.2014 um 23:35 Uhr

hey, hoppel, ich als arbeitgeber würde ein solches Wahlausschreiben perseh im vorfeld wegen unverhältnismäßigkeit per einstweiliger verfügung stoppen... aber sowas von... das glaubste gar nciht...

und zwar wegen der unverhältnismäßigkeit... immerhin ist der betrieb doch an dem samstag in diesem fall nicht mal geöffnet - wenn doch, warum die wahl nciht sofort auf dem samstag... hey, auch wenn es dir nicht paßt, ein ag muss sich nciht alles bieten lassen.... boah hey, wie gut, dass ich heute hier bin ;-)

P.S. nicht ich schriebe "stuss" ;-)

G
Globus

09.01.2014 um 23:39 Uhr

wegen unverhältnismäßigkeit: schon mal was von öffentlicher stimmauszählung gehört? Man bedenke, wegen ein paar LKW Fahrern soll der Betrieb kpl Öffnen und der AG auch noch die Öffentlichkeit gewährleisten...? das ist echt sein ernst? an einem Tag wo der Betrieb in der Regel geschlossen ist?

Boah hey...

S
Snooker

10.01.2014 um 06:31 Uhr

Ich möchte ja nicht meckern ne :-) ; aber wo steht denn das die Fahrer aus Russland anreissen müssten und wo das der Betrieb Samsatags geschlossen ist ? Rein rechtlich ist es nicht zu beanstanden wenn das Wahllokal zu verschiedenen Zeiten öffnet und zwischendurch wieder schliesst. Ist nur ne Frage ob es Sinn macht. Was eine Planung für den AG der LKW´s betrifft, sollte er sich arbeitsrechtlich mal mit seinem Disponenten oder Fuhrparkleiter unterhalten wenn dieser Touren nicht planen und nicht in etwa sagen kann wann die LKW´S wieder am Hof sind. Jede Tour wird geplant mit 70 Km/h auf der Autobahn und 40KM/h auf Bundes- und Landstrassen (im Durchschnitt) alles andere ist Unfähigkeit. Und in Zeiten von GPS oder Fleetboard weiß der AG immer wo ein LKW sich gerade befindet. Also kann er durchaus planen das die Kutscher einigermaßen passend an der Wahlurne stehen KÖNNTEN. So und ich verfrachten meinen Hintern jetzt mal auf meinem LKW.

F
Fußballspieler

10.01.2014 um 09:49 Uhr

Habe gerade ein 3-Tagesseminar zur BR-Wahl besucht. Wir haben "gelernt", dass §1(1) der WO alles aussagt was wichtig ist, d.h. weder der AG noch der BR hat bei der Leitung der Wahl etwas zu sagen sondern nur der WV. Globus erzählt hier also wirklich mehr als nur Stuss.(Ist aber als AG auch nicht anders zu erwarten)

S
snooker

10.01.2014 um 11:01 Uhr

Globus und ag lol. Dann verlass ich sofort frau und zieh wieder um und arbeite bei ihm

P
Pjöööng

10.01.2014 um 12:16 Uhr

Zitat (Globus): "hey, hoppel, ich als arbeitgeber würde ein solches Wahlausschreiben perseh im vorfeld wegen unverhältnismäßigkeit per einstweiliger verfügung stoppen... aber sowas von... das glaubste gar nciht..."

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des mehrtägigen Urnengangs in § 12 (5) der WO ausdrücklich erwähnt. Insofern zeugt es schon von einem gewissen Unverständnis für wesentliche rechtliche Zusammenhänge wenn man die Auffassung vertritt, dass die Bestimmung eines mehrtägigen Urnenganges alleine ein ausreichender Grund sei, eine laufende Wahl gerichtlich beenden zu lassen.

Zitat (Globus): "immerhin ist der betrieb doch an dem samstag in diesem fall nicht mal geöffnet"

Wo steht das bitte? Wenn der Betrieb in der Tat am Samstag nicht geöffnet wäre, dann würde das Erüffnen eines Wahllokales im geschlossenen Betrieb in der Tat keinen Sinn ergeben.

Zitat (Globus): "boah hey, wie gut, dass ich heute hier bin ;-)"

Warum? Weil Du dann woanders keine Schäden anrichten kannst?

Zitat (Globus): "P.S. nicht ich schriebe 'stuss' ;-)"

Aber Du schriebe inhaltlich viele Unsinn.

G
Globus

10.01.2014 um 15:45 Uhr

Oh fein, ich fühle mich wieder zuhause hier ;-) lauter nette Leute :-D

Also... Klar ist das mit dem Samstag eine Vermutung - aber die liegt halt recht nahe, da die Fahrer ja immer nur Samstags die Möglichkeit haben in die Firma zu kommen... ergo, sind sie Wochentags unterwegs. Und warum ich darauf komme, dass Samstags kein Tag zum "normalen" Arbeiten ist... auch das liegt nahe, wenn es so wäre, warum macht der WV dann die Wahl nicht am Samstag - wäre doch viel einfacher und stressfreier... Die Wahlurne muß nicht extra verblombt und verschlossen und wieder feierlich eröffnet werden.... man hat weniger Arbeit, da die "paar Fahrer" doch zum gleichen Zeitpunkt wie die anderen wählen könnten...

Klar sieht das Gesetz auch mehrtägige Wahlen vor, bedenkt aber bitte immer die Verhältnismäßigkeit. Darauf hat der WV durchaus zu achten. Oder denkt ihr, dass der Wahlvorstand sich alles erlauben kann... wie wäre es dann mit 10 Wahltagen - verteilt auf einen Monat...?

Ne ne, ich bleibe dabei, das wollte weder der Gesetzgeber, noch würden Richter sowas für gut heißen...

Und nur weil ich ein wenig über den Tellerrand hinausschaue, ist das weder "Stuss", noch "inhaltlicher Blödsinn"...

Ich bin ja ganz bei euch, dass der WV die Wahl durchführt und und und... dennoch kann sich auch ein WV nicht alles erlauben...

Wenn es der AG allerdings mitmacht, dann ist das so - ich als AG (der ich im übrigen echt nciht bin) würde dem eindeutig Einhalt gebieten...

So, mein Vermutungsmodug geht weiter... ich vermute dass es sich in dem Betrieb um einen produzierenden Betrieb handelt, der die Produkte in vermutlich Wochentouren selbst ausliefert. Das gibt es sehr häufig - zum Beispiel im Fensterbau... aber natürlich auch anderswo... Wenn wir uns jetzt die Betriebsgröße von 60 ansehen, dann den "wasserkopf" abrechnen, bleiben so etwa 30 bis 40 produzierende und Fahrer übrig. ich würde also mal einen Schuss ins dunkel abgeben und vermuten, dass es sich um maximal 10 Fahrer handelt, für die das Wahllokal erneut eröffnet werden muß - und das an einem zweiten Tag.... Und ihr denkt wirdklich dass das der Gesetzgeber so gedacht hat?

Und ich wiederhole mich, wenn samstags gearbeitet wird, warum ist das dann ncht der einzige Wahltag...

Auch ein Betriebsrat hat die wirtschaftlichen / betrieblichen Belange zu beachten - auch der kann ncht tun und lassen was er will, warum sollte also der WV diese "Macht" haben?

Ich denke, mit meinen Vermutungen liege ich zienlich dicht an der Wahrheit, und wenn dem so ist, sind meine Antworten hier die richtigen - wenn nciht, und wir hören die ganze Wahrheit hier, werde ich mich entschuldigen und Besserung geloben...

Solange das aber nicht aufgeklärt ist, würde ich alle bitten, mich hier nicht zu beleidigen...

Alles gut soweit?

K
Kulum

10.01.2014 um 16:00 Uhr

Samstag könnte evtl deshalb nicht als einziger Wahltag gehen, weil da selbst in von dir beschriebenen Unternehmen der Wasserkopf zu hause ist. Ich weiß ja nicht, was bei dir das Wahllokal ist und welche offensichtlich exorbitanten Kosten beim Öffnen des Selben entstehen. Ich sehe gar kein Problem das Wahllokal an einem zweiten Tag zu öffnen

P
Pjöööng

10.01.2014 um 16:26 Uhr

Zitat (Globus): "Wenn wir uns jetzt die Betriebsgröße von 60 ansehen, ..."

Wo kommt die jetzt her? Beruhen Deine Antworten alle nur auf einer Reihe von Vermutungen?

G
Globus

10.01.2014 um 16:43 Uhr

Wie ich auf 60 komme? Das ist einfach - es stand da gestern noch ;-)

G
Globus

10.01.2014 um 16:48 Uhr

Aber wenn ich das hier jetzt sehe: "Hallo, was passiert wenn der bisherige BR zum Ende seiner Wahlperiode keine Neuwahlen organisiert hat und evtl. von Geschäftsleitungsseite kein Interesse besteht Neuwahlen durchführen zu lassen? Bleibt der "alte" Betriebsrat im Amt? Dank für die Antworten? Erstellt am 09.01.2014 um 19:03 Uhr von Borussia Beitrag bearbeiten 48420"

muss ich wohl gestehen, dass auch ich auf einen Troll reingefallen bin ;-)

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